Letzte Chance: Waffenamnestie geht zu Ende
Besitzer oder Finder illegaler Waffen, können diese noch bis zum 1. Juli abgeben, ohne mit einer Strafe rechnen zu müssen. Im Rahmen der Waffenamnestie, nehmen sowohl Waffenbehörde als auch Polizeikommissariate erlaubnispflichtige Waffen an.
Von Alicia WischhusenBis zum 1. Juli 2018 können Waffenbesitzer, -erben, oder -finder, ihre erlaubnisspflichtigen Waffen noch, im Rahmen einer Waffenamnestie, straffrei abgeben. Besitzer können diese bei der Waffenbehörde selbst, oder in einem Polizeikommissariat, übergeben.
Straffreie Abgabe von illegalen Waffen
Als illegal eingestuft sind erlaubnispflichte Schussgewehre und deren Munition, verbotene Waffen, wie beispielsweise Schlagringe oder Butterfly-Messer, sowie Geschosse, Hartkern- und Leuchtspurgeschosse.
Auch Besitzer legaler Waffen können ihre Waffen und Munitionen abgeben. Das können sie aber auch weiterhin, über den 1. Juli hinaus.
Die Polizei weist darauf hin, dass die Waffenbehörde vom 29. Juni bis 1. Juli nicht geöffnet hat. Wer seine Waffen und/oder Geschosse an diesen Tagen abgeben möchte, kann dies aber in allen Polizeikommissariaten tun.
Waffenamnestie bereits 2009 durchgeführt
Schon seit dem 6. Juli 2017 gilt die Waffenamnestie. Die Bundesregierung hat diese beschlossen, um die Zahl der illegalen Waffen in Deutschland zu minimieren. Die Waffenamnestie bietet für Besitzer eine straffreie Möglichkeit, illegale Waffen loszuwerden.
Bereits 2009 gab es eine halbjährige Waffenamnestie. 2010 teilte die Innenbehörde mit, dass die Polizei 4.615 Schuss-, Hieb- und Stichwaffen und mehrere Tonnen Munition entgegen genommen hatte. Darunter waren sowohl illegale als auch legale Waffen.
Polizeikommissariate im Bezirk Eimsbüttel im Überblick
Folgende Polizeikommissariate gibt es im Bezirk Eimsbüttel:
- Kommissariat 23: Troplowitzstraße 3, 22529 Hamburg
- Kommissariat 17: Sedanstraße 28, 20146 Hamburg
- Kommissariat 24: Garstedter Weg 24, 22453 Hamburg
- Kommissariat 27: Koppelstraße 7, 22527 Hamburg