
Vogelgrippe: Leinenpflicht aufgehoben
Hamburg ist nicht mehr Beobachtungsgebiet. Seit dem 6. Dezember wurde kein neuer Fall der Geflügelpest nachgewiesen. Auch in Eimsbüttel heißt es deshalb für Hundehalter: Leinen los.
Von Louisa GreweSeit dem 6. Dezember wurde in Hamburg kein neuer Fall von Vogelgrippe nachgewiesen. Die in der Geflügelpest-Verordnung festgesetzte Frist von 30 Tagen ist abgelaufen und Hamburg deshalb nicht mehr Beobachtungsgebiet. Auch die Geflügelpest-Sperrbezirke, wie zuletzt Hamburg-Mitte, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz aufgehoben. Damit entfallen auch die vorübergehenden Einschränkungen für die Halter von Hunden und Katzen: Katzen dürfen wieder frei herumlaufen und für Hunde gelten wieder die Regeln des Hamburgischen Hundegesetzes. Danach dürfen Halter, die für ihre Hunde eine Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht besitzen, ihre Tiere auf erlaubten Flächen unangeleint laufen lassen.
Geflügelhalter weiterhin von Vogelgrippe betroffen
Auch wenn in Hamburg zuletzt keine Geflügelpest nachgewiesen wurde, ist das Virus in Norddeutschland weiterhin aktiv. Deshalb gelten für Geflügelhalter nach wie vor strenge Sicherheitsmaßnahmen, um die Tiere vor dem Erreger zu schützen: Hamburgweit besteht nach wie vor Stallpflicht für Geflügel, auch die Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen sind unverändert streng. Sollte es zu neuen Fällen von Geflügelpest in Hamburg kommen, müssen gemäß der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung erneut Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete eingerichtet werden. Dann würde auch wieder die Leinenpflicht für Hunde eingeführt.
Für Bürgeranfragen zum Thema Geflügelpest steht die Rufnummer 040-428 37 2222 weiterhin zur Verfügung. Die Meldung toter Vögel kann direkt unter der Nummer 040-428 37 2200 vorgenommen werden.