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Lisa Schreyer vom Café Roots will alle Auflagen für Außengastro so korrekt wie möglich erfüllen, um keine Probleme zu bekommen.
Lisa Schreyer vom Café Roots will die Auflagen für Außengastro möglichst korrekt erfüllen, um keine Probleme zu bekommen. Foto: Christiane Tauer
Öffentliche Flächen

Außengastronomie in Eimsbüttel: Das harte Ringen um die Sondernutzung

Im Stellinger Weg spitzt sich der Streit um die Außengastro zu, während viele andere Betriebe problemlos einen Parkplatz nutzen. Doch lief bei ihnen alles so reibungslos, wie es scheint?

Von Christiane Tauer

Wenn es um Außengastronomie geht, blickt Eimsbüttel derzeit vor allem auf den Stellinger Weg – und den Streit zweier Betriebe mit dem Bezirksamt um „teilweise illegale Bauten“ auf Außenflächen.

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Zugleich gibt es zahlreiche andere Betriebe, die scheinbar ohne Probleme eine Sondernutzungsgenehmigung für einen öffentlichen Parkplatz bekommen haben. In Gesprächen mit ihnen wird aber schnell deutlich: Einfach verlief das Verfahren auch hier nicht. Eimsbüttels Gastrobetriebe und der Antrag auf Sondernutzung – eine komplizierte Geschichte.

Anfang Januar kamen die Kontrolleure

Lisa Schreyer hat vor einem Jahr das Café Roots am Eppendorfer Weg eröffnet. Damals waren noch die Corona-Sonderregeln für Außengastronomie gültig und sie durfte die Parkplätze vor ihrer Haustür kostenfrei nutzen.

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Als die Regelung zum 31. Dezember 2022 auslief, baute sie über Neujahr nicht sofort alles ab. „Am 2. Januar hatte ich direkt Besuch von Kontrolleuren“, erzählt sie. Die Nutzungsgenehmigung sei nicht mehr gültig, alles müsse weg, so die Aussage. Von da an war Lisa Schreyer klar: Sie muss sich genau an die Auflagen halten.

Außengastro braucht rot-weiße Baken

Das tat sie: Im Januar beantragte sie eine neue Sondergenehmigung für die Zeit von April bis Ende Oktober 2023. Monatelang wartete sie auf Rückmeldung. Im April erhielt sie den Bescheid. Da hätten die Stühle und Tische eigentlich schon vor der Tür stehen sollen.

Mit der Genehmigung des Bezirksamts war das Thema Außengastro aber nicht geregelt. Lisa Schreyer benötigte Begrenzungsbaken, die ihre 20 Quadratmeter große Außenfläche einzäunen. „Vorgabe sind die rot-weißen Absperrungen, die man auch von Baustellen kennt.“

Äste fallen vom Baum herunter

Diese Baken musste sie bei einer Spezialfirma beantragen, für die Nutzung zahlt sie Miete. Um die Umzäunung aufzubauen, brauchte sie zudem Parkverbotsschilder – und damit die Genehmigung der Polizei. Schreyer musste sich darum kümmern und die Kosten tragen.

Dass die Tische auf der Außenfläche wackeln, weil der Boden nicht gerade ist, nimmt Lisa Schreyer in Kauf. Auch dass immer wieder Äste vom Baum herunterfallen und sie jeden Morgen die Fläche harken muss. Etwas dagegen tun kann sie nicht: Es ist den Gastronomen weder erlaubt, Veränderungen am Boden vorzunehmen, noch feste Bedachungen aufzustellen.

Außengastronomie: Viele wollen keinen Ärger mit dem Amt riskieren

All das sei in der Genehmigung deutlich kommuniziert worden. Sie sagt aber auch: „Das mit den Ästen ist fast schon gefährlich, aber was soll ich tun?“ Viele Gastrobetriebe, so scheint es, sind froh, die Genehmigung erhalten zu haben und wollen keinen Ärger mit dem Bezirksamt riskieren.

Ein anderer Satz, der häufig fällt: „Wir wollen keine schlafenden Hunde wecken.“ Er kommt von Gastronomen, die hart um ihre Genehmigung für Außenflächen ringen mussten, es dann irgendwie schafften und nicht öffentlich über den Weg dorthin sprechen möchten. Nur eines lassen sie durchblicken: Der Weg war mit jeder Menge Wut, Frust, Tränen, Telefonaten, E-Mails und Briefen verbunden.

Sonnenschirme werden jeden Abend abgebaut

Fatima da Silva gehört hingegen zu denen, die reden wollen. Die Betreiberin vom Café Délice an der Osterstraße darf die Parkbucht vor ihrem Café nutzen und sagt: „In dem Genehmigungsschreiben steht genau drin, was erlaubt ist.“ Sie halte sich an alle Auflagen, habe ihre Sonnenschirme zum Beispiel nicht fest installiert und baue sie jeden Abend ab. Sie wolle es auch nicht verantworten, wenn nachts etwas mit den Schirmen passiere.

Das Café Délice hat es ebenfalls geschafft, eine Außenfläche nutzen zu dürfen.
Das Café Délice hat es geschafft, eine Außenfläche nutzen zu dürfen. Foto: Christiane Tauer

Die Sondernutzung der Fläche läuft bei ihr inzwischen geräuschlos – doch das war nicht immer so. Im April lehnte das Bezirksamt ihren Antrag für 2023 zunächst ab. Wegen Beschwerden, soll die Begründung gelautet haben. „Ich habe das akzeptiert.“ Als sie dann aber durch die Straßen ging und vor vielen anderen Lokalen Außengastro auf Parkplätzen sah, wurde sie stutzig. „Warum haben die eine Genehmigung und ich nicht?“

Sie rief noch einmal beim Bezirksamt an und schilderte die Situation. Am nächsten Tag bekam auch sie eine Genehmigung.

Lohnt sich der Aufwand für die Außengastronomie?

Dann musste auch sie Begrenzungsbaken besorgen, Halteverbotsschilder organisieren und die Genehmigung der Polizei einholen. Erst im Mai konnte sie die Außenfläche tatsächlich nutzen.

Ob sich der ganze Aufwand gelohnt hat? Fatima da Silva ist sich nicht sicher. „Ich überlege, ob ich das nächstes Jahr wieder mache.“

Vielleicht ist eine Genehmigung für mehrere Jahre möglich

Lisa Schreyer vom Café Roots schreckt ebenfalls der Aufwand ab, jedes Jahr aufs Neue die Genehmigungsprozedur zu durchlaufen. „Es ist ein Riesen-Akt.“ Sie ist deshalb dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga beigetreten. Ihre Hoffnung: Dass der Verband ihr hilft, eine Genehmigung für mehrere Jahre zu bekommen. „Dann wäre alles besser planbar.“


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