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Am 15. Februar wird gewählt. (Screenshot: hamburg.de)

Bürgerschaftswahl 2015 FAQ

Am 15. Februar wird die Hamburger Bürgerschaft gewählt. Insgesamt zehn Stimmen darf jeder Wähler vergeben. Wir erklären euch die Bezirks- und die Landesliste, wie ihr Wahlhelfer werdet, euer zuständiges Wahllokal findet und Vieles mehr.

Von Annika Demgen
Am 15. Februar wird die Bürgerschaft gewählt. (Screenshot: hamburg.de)
Am 15. Februar wird die Bürgerschaft gewählt. (Screenshot: hamburg.de)

1. Wählen wir den Bürgermeister?

Nein, wir wählen die Bürgerschaft – Hamburgs Landesparlament. Die Partei oder die Koalition, die bei der Wahl die Mehrheit erhält, wählt dann im Anschluss den Senat und den ersten Bürgermeister als Chef dieser Regierung.

2. Warum habe ich zehn Stimmen?

Im Herbst 2009 einigte sich die Bürgerschaft mit dem Verein Mehr Demokratie auf ein neues Wahlrecht. Die Initiative hatte in einem Volksbegehren mehr als 76.000 Unterschriften für ein „Faires Wahlrecht“ gesammelt. Seitdem dürfen Bürger bei Bürgerschaftswahlen Kandidaten auf der Landes- und der Wahlkreisliste direkt wählen.

3. Warum gibt es zwei Listen?

In der gelben Liste sind die Kandidaten der zur Wahl stehenden Parteien für ganz Hamburg aufgeführt. Jeder Wähler darf hier fünf Stimmen abgeben – alle für eine Partei/Person oder auch verteilt über mehrere Parteien/Personen. Dadurch wird zum einen über die Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft bestimmt und zum anderen festgelegt, in welcher Reihenfolge die Kandidaten einer Partei in das Landesparlament einziehen.

Die rote Liste gibt Wählern die Möglichkeit zu bestimmen, welche Kandidierenden aus ihrem Wahlkreis in die Bürgerschaft einziehen. In der Wahlkreisliste können sich zudem auch Einzelkandidierende zur Wahl stellen, was auf der Landesliste nicht geht.

4. Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die am 15. Februar 16 Jahre alt sind. Außerdem muss der Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Hamburg gemeldet sein.

5. Muss ich mich für die Wahl anmelden?

Nein, seit dem 12. Januar werden die Wahlbenachrichtigungskarten verschickt, die alle Wahlberechtigten automatisch erhalten. Wenn du bis zum 24. Januar jedoch keine Nachricht erhalten hast, solltest du dich bei deiner zuständigen Wahldienststelle melden und nachfragen.

6. Wann haben die Wahlbüros geöffnet?

Die Wahllokale öffnen am Sonntag, dem 15. Februar, um 8 Uhr und haben bis 18 Uhr geöffnet. In welches Wahllokal du musst, steht auf deiner Wahlbenachrichtigungskarte. Du kannst aber auch im Behördenfinder nach der Adresse suchen.

7. Wie kann ich wählen, wenn ich am 15. Februar keine Zeit habe?

In diesem Fall musst du Briefwahl beantragen. Der entsprechende Antrag liegt deiner Wahlbenachrichtigungskarte bei. Wahlweise kannst du auch hier einen Online-Antrag ausfüllen. Der Brief mit den angekreuzten Stimmzetteln muss spätestens am 15. Februar um 18 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlleitung vorliegen. Wer spät dran ist, kann den Brief auch persönlich bei der Anschrift auf dem roten Umschlag abgeben.

8. Kann ich Wahlhelfer werden?

Jeder Wahlberechtigte kann sich auch als Wahlhelfer melden. Dies gelingt über dieses Online-Formular oder direkt im Bezirksamt Eimsbüttel (Tel. 040 428 280
E-Mail: wahlen-abstimmungen@eimsbuettel.hamburg.de).

9. Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer?

Für den Wahltag erhalten Freiwillige im Wahlvorstand 60 Euro, als Stellvertreter des Vorsitzenden gibt es 45 Euro. Alle weiteren Helfer in einem Wahllokal erhalten 30 Euro. Wahlhelfer in einem Briefwahlvorstand erhalten 50 Euro, die Stellvertreter 35 Euro und die weiteren Team-Mitglieder 30 Euro. Wer bei der Ermittlung des Wahlergebnisses am folgenden Montag mithilft als Wahlbezirksleitung oder Briefwahlbezirksleitung erhält 120 Euro und als Stellvertreter 110 Euro. Die weiteren Mitglieder, die am Folgetag bei der Auszählung helfen, bekommen 100 Euro Aufwandsentschädigung.

10. Wen soll ich wählen?

Die Frage aller Fragen. Alle Kandidierenden findest du auf den online verfügbaren Stimmzetteln der Stadt. Ein Wahl-o-Mat für die Bürgerschaftswahl steht ab dem 23. Januar hier zur Verfügung. Bei der Entscheidungsfindung helfen auch die Regierungsprogramme der Parteien:

SPD – „Hamburg weiter vorn“

CDU – „Hamburg kann mehr“

Bündnis 90/Die Grünen – „Mit Grün geht das“ (Kurzwahlprogramm als Audiodatei)

FDP – „Hamburg gibt die Richtung vor“

Die Linke – „Für eine Politikwende“

AfD – Wahlprogramm

Die Piraten – Wahlprogramm

Außerdem kannst du dir auf PolitikTweetsHH anschauen, was die zur Wahl Stehenden so auf Twitter kommunizieren. Immerhin 561 von 887 Kandidaten posten in dem Social-Media-Kanal, wie der Hamburger Wahlbeobachter Martin Fuchs herausfand.

Wird deine Frage nicht beantwortet? Dann schreib uns einfach einen Kommentar. Weitere Details zur Bürgerschaftswahl findest du außerdem auf der Info-Seite der Stadt.

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