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Hamburg Eimsbuettel Umwandlungsverordnung Eimsbuettel
Damit die Mieter nicht verdrängt werden. Foto: Robin Eberhardt
Umwandlungsverordnung

Eimsbütteler vor Verdrängung schützen

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen muss vom Bezirksamt genehmigt werden. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, soll die Umwandlungsverordnung verlängert werden. So bleibt ein zentraler Teil der Sozialen Erhaltungsverordnung bestehen.

Von Monika Dzialas

Um den Eimsbüttelern ein sicheres Zuhause zu garantieren und sie vor Verdrängung zu schützen, gibt es in einigen Teilen des Bezirks seit April eine Soziale Erhaltungsverordnung. Die dazugehörige Umwandlungsverordnung will der Senat nun verlängern.

Kein Eigentum ohne Genehmigung

Die Verordnung besagt, dass die Umwandlung einer Mietwohnung in Wohneigentum durch das verantwortliche Bezirksamt genehmigt werden muss. Da sich diese Vorschrift, die Ende diesen Jahres auslaufen sollte, bewährt hat, soll sie um fünf weitere Jahre bis 2023 verlängert werden. Durch die Genehmigungspflicht seien die Zahlen der Umwandlungen gesunken und „häufig kommen die Vermieter dadurch gar nicht auf die Idee zu verdrängen“, bemerkt der Sprecher der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Christian Carstensen.

Warum greift die Mietpreisbremse nicht? Die Akelius GmbH bietet eine Wohnung für einen weit überdurchschnittlichen Preis an. Foto: Max Gilbert

Luxusbüttel – Wenn die Mietpreisbremse versagt

In Eimsbüttel wird eine Mietwohnung zu einem überdurchschnittlichen Quadratmeterpreis angeboten. Das Unternehmen sieht sich im Recht, die Mietpreisbremse greift nicht.

Doch dies ist nur eine von zahlreichen Maßnahmen, um alteingesessene Mieter in den innerstädtischen Gebieten nicht aus ihren Wohnungen zu verdrängen. Zusätzlich soll der Wohnungsbau gefördert und Mieterhöhungen durch die Mietpreisbremse möglichst klein gehalten werden. Durch eine Kappungsgrenze soll außerdem eine unrechtmäßige Mieterhöhung verhindert werden.

Luxusbüttel verhindern

Bereits seit 2014 schützt die Soziale Erhaltungsverordnung die Bewohner in Eimsbüttel-Süd „vor den Folgen von Luxusmodernisierungen, Wohnungsumwandlungen und spekulativen Immobilienverkäufen“, berichtet die Senatorin Dorothee Stapelfeldt. Seit Frühjahr dieses Jahres wurde der Schutz auf die Stadtteile Eimsbüttel, Hoheluft-West und Stellingen-Süd ausgeweitet.

Um die Mieter zu unterstützen, müssen Vermieter geplante Umbauten und Modernisierungen vorher vom Bezirksamt genehmigen lassen. Damit können zum Beispiel nicht ohne Weiteres Wohnungen zusammengelegt und damit Mieter verdrängt werden. Auch der Bau von Balkonen ist ohne Einwilligung nicht möglich, da er den Mietpreis steigern könne, erklärt die Anwältin Christiane Hollander vom Hamburger Mieterverein.

Der Anfang ist gemacht

Der Bezirksamtsleiter Kay Gätgens begrüßt die Einführung der Sozialen Erhaltungsverordnung, die einen sozialen Zusammenhalt deutlich mache:

„Wir erleben die Sorgen der Menschen im Bezirksamt fast täglich. Deshalb ist die Soziale Erhaltungsverordnung ein wichtiger Beitrag für mehr Schutz der angestammten Bevölkerung und gegen Luxussanierungen und Spekulationen.“

Die Umwandlungsverordnung gilt jedoch nur in Stadtteilen mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung. Dadurch ist der Schutz aller Eimsbütteler Mieter bislang noch nicht möglich. Hollander betont dahin gehend:

„Die Soziale Erhaltungsverordnung ist kein Allheilmittel. In Eimsbüttel gibt es noch viele Teile, die eine vertragen könnten.“

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