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Eltern in Eimsbüttel waren besorgt: Ein Mann hat Kinder angesprochen und sie berührt. Symbolfoto: Valentin Hillinger
Der Mann, der Kinder in Eimsbüttel belästigt hat, sitzt nicht mehr in Untersuchungshaft. Jetzt liegt ein Unterbringungsbefehl vor. Symbolfoto: Valentin Hillinger
Staatsanwaltschaft

Kinder in Eimsbüttel belästigt: Ist der Mann schuldunfähig?

Nachdem ein Mann Kinder in Eimsbüttel belästigt hatte, kam er in Untersuchungshaft. Nun gibt es neue Erkenntnisse.

Von Julia Haas

Er hat Kinder in Eimsbüttel fotografiert, ungefragt berührt und belästigt: Anfang Mai hat die Polizei einen 41-jährigen Mann aus Lokstedt festgenommen.

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Jetzt gibt es nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Gutachten, das darauf hinweisen könnte, dass der Mann schuldunfähig ist. Ein Überblick.

Unangemessenes Verhalten, aber keine Straftaten

Der 41-Jährige war Anfang des Jahres immer wieder auffällig geworden. Er soll unter anderem ein Kind, das mit seiner Mutter in der Gärtnerstraße unterwegs war, hochgehoben und Kinder in einer Kita fotografiert haben.

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Trotz mehrerer Vorfälle konnte die Polizei den Mann zunächst nicht festnehmen. Der Grund: Es handelte sich zwar um unangemessenes Verhalten, mutmaßlich aber nicht um Straftaten, erklärte damals ein Polizeisprecher.

Mann in Untersuchungshaft

Im Mai änderte sich die Lage. An einem Dienstagnachmittag äußerte er gegenüber zwei Kindern eindeutige sexuelle Absichten. Die Polizei wurde alarmiert, der Mann festgenommen.

Mitte Mai gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft sitzt. Die Ermittlungen würden noch andauern.

Unterbringungsbefehl: Was bedeutet das?

Nun, über einen Monat später, gibt es neue Informationen. „Aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft beauftragten und inzwischen vorliegenden psychiatrischen Gutachtens bestehen Hinweise, dass der Beschuldigte nicht schuldfähig ist“, sagt Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering gegenüber den Eimsbütteler Nachrichten.

Das habe zur Folge, dass der Mann nicht länger in Untersuchungshaft sitzt. Stattdessen liegt jetzt ein vorläufiger Unterbringungsbefehl vor.

Laut Strafprozessordnung bedeutet das, dass der 41-Jährige in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. Ob es dabei bleibt oder es sich nur um eine vorübergehende Maßnahme handelt, steht nicht fest. Die Ermittlungen dauern weiterhin an, so die Oberstaatsanwältin.

info

Schuldunfähigkeit

Eine Schuldunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person eine Straftat begeht, dabei aber aufgrund bestimmter Umstände nicht in der Lage ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder entsprechend dieser Einsicht zu handeln. Gründe dafür können unter anderem eine krankhafte seelische Störung, eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung oder eine Intelligenzminderung sein.  


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