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Spielplätze wie der an der Apostelkirche werden regelmäßig von Kitas besucht.
Spielplätze wie der an der Apostelkirche werden regelmäßig von Kitas besucht. Foto: Christiane Tauer
Kinderbetreuung

Erst zahlen, dann rutschen: Droht Eimsbütteler Kitas eine Spielplatz-Gebühr?

Kitas ohne eigene Außenfläche brauchen künftig eine Sondererlaubnis, wenn sie öffentliche Spielplätze nutzen wollen. Bei bestehenden Einrichtungen sorgt das für Unruhe.

Von Christiane Tauer

Raus an die frische Luft – für Kitas in Eimsbüttel eine Selbstverständlichkeit. Wer keine eigene Außenfläche hat, geht mit den Kindern einfach auf den nächstgelegenen Spielplatz. Schließlich gibt es im Viertel davon jede Menge.

Was selbstverständlich klingt, ist nun komplizierter geworden. Seit Februar dieses Jahres hat die Stadt die Nutzung der Spielplätze neu geregelt.

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Kitas müssen Sondererlaubnis vorweisen

Dahinter steht eine Fachanweisung, die vorgibt, dass Kitas zunächst eine „Sondernutzungserlaubnis zur anteiligen Nutzung eines öffentlichen Spielplatzes“ vorweisen müssen, bevor die Kinder im Sand buddeln und schaukeln dürfen. Auch eine Nutzungsgebühr sollen die Kitas zahlen.

Die Regelung richtet sich bisher aber nur an neu gegründete Einrichtungen, die über keine eigene Außenfläche verfügen. Bestehende Kitas sind laut Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zunächst ausgenommen. Dennoch ist bei „Bestandskitas“ die Sorge groß, bald ebenfalls betroffen zu sein.

Spielplatz liegt direkt vor der Tür

„Der Spielplatz an der Apostelkirche ist unsere Anlaufstelle Nummer eins“, sagt Bianca Hoff, pädagogische Leiterin des Kinderladens Vierjahreszeiten. 16 Kinder betreut die Einrichtung im Souterrain gegenüber der Apostelkirche auf circa 100 Quadratmeter Innenfläche.

Eine eigene Außenfläche hat der Kinderladen nicht. Muss er auch nicht, denn die Grünfläche rund um die Kirche inklusive Spielplatz liegt direkt vor der Tür. Dort spielen die Kinder täglich und werden am Nachmittag auch von ihren Eltern abgeholt. Alles ohne Probleme.

Kita-Dachverband „Soal“: Anweisung nicht zielführend

Sabine Kümmerle, Geschäftsführerin des Kita-Dachverbands Soal e.V., hat deshalb eine klare Meinung zur neuen Fachanweisung: „Sie ist nicht zielführend.“

Neben dem Kinderladen Vierjahreszeiten sind unter anderem die benachbarten Prickelkids und die Kita Heußweg Mitglieder bei Soal. Alle haben keine eigene Außenfläche, sondern nutzen öffentliche Spielplätze. Im gesamten Bezirk Eimsbüttel vertritt Soal rund 40 Kitas, hamburgweit sind es 200 Einrichtungen.

Fachanweisung wird Neugründungen verhindern

„Die Stadt versucht etwas zu regeln, was auch so gut lief“, findet die Geschäftsführerin. In Hamburg sei es ohnehin schwer, eine neue Kita zu gründen.

Gerade in dichtbesiedelten Stadtteilen wie Eimsbüttel werde die Fachanweisung Kita-Neugründungen letztlich verhindern, ist sie überzeugt.

Kita-Richtlinien jetzt mit umfangreichen Auflagen

In den bisherigen Kita-Richtlinien aus dem Jahr 2012 hieß es lediglich: „Wenn im Einzelfall kein Außengelände zur Verfügung steht, muss ein Spielplatz aufgesucht werden können, der für die Kinder je nach Alter in bis zu 15 Minuten gut zu Fuß erreichbar ist.“ Mit der neuen Regelung gibt es nun umfangreichere Auflagen.

So darf der Spielplatz zum Beispiel maximal 800 Meter entfernt sein und muss eine ein Meter hohe Umzäunung mit selbstzufallenden Außenpforten aufweisen.

Sicherheits- und Hygienekonzepte sind Pflicht

Jedem Kind sollen sechs Quadratmeter Außenfläche zur Verfügung stehen, und die Kitas müssen ein Sicherheits- und Hygienekonzept vorlegen – sowohl für die Nutzung des Spielplatzes als auch für den Weg dorthin.

Zudem werden Nutzungsgebühren erhoben, die sich nach einem komplizierten System berechnen und sich unter anderem am Bodenrichtwert orientieren.

Kann ein Spielplatz auch überbelegt sein?

„Wir können nicht nachvollziehen, wie es zu dieser Anweisung kommen konnte, weil wir nur mit dem Ergebnis konfrontiert wurden“, sagt Sabine Kümmerle. Sie könne zwar verstehen, dass die Stadt das Thema Außenfläche regeln wolle – aber diese Regelung sei zu bürokratisch.

Auch die offene Frage, wie mit „Bestandskitas“ verfahren wird, treibt sie um. „Was, wenn festgestellt wird: Ein bestimmter Spielplatz ist schon überbelegt?“ Muss die Einrichtung dann schließen? Soal mache sich deshalb dafür stark, die Fachanweisung wieder abzuschaffen. Unterstützung gibt es von der CDU-Fraktion in der Bürgerschaft.

Behörde will Fachanweisung nach einem Jahr evaluieren

Auf Nachfrage der Eimsbütteler Nachrichten nimmt Anja Segert von der BUKEA-Pressestelle Stellung. Sie erklärt, dass über die neue Regelung noch nicht endgültig entschieden sei. „Die Fachanweisung wird nach einem Jahr evaluiert werden.“

Dabei überprüfe die Behörde, wie praktikabel sie insgesamt ist und wie man mit „Bestandskitas“ verfahren wolle.

beenhere

Die Hintergründe der neuen Fachanweisung

Die Fachanweisung für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur anteiligen Nutzung eines öffentlichen Spielplatzes ist am 15. Februar 2023 in Kraft getreten. Erarbeitet hat sie die Umweltbehörde in Zusammenarbeit mit der Sozialbehörde und den Bezirksämtern. Sie soll einheitlich regeln, ob und wie eine anteilige Nutzung öffentlicher Spielplätze durch Kitas möglich ist, wenn diese über kein eigenes oder nur ein nicht ausreichend großes Außengelände verfügen.

Der Fachanweisung vorausgegangen war ein Beschluss des Hamburger Oberverwaltungsgerichts vom 5. November 2021. Hier hieß es: Nutzt eine Kita einen öffentlichen Spielplatz regelhaft anstelle einer eigenen Außenspielfläche, so geht diese Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus und stellt eine erlaubnisbedürftige Sondernutzung dar.


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