
430.554 Euro für Straßenumbau – Anwohner wehren sich
2014 wurde ihre Straße umgebaut, jetzt sollen einzelne Anwohner des Rugenbergener Wegs in Schnelsen bis zu 42.800 Euro Erschließungsbeiträge zahlen. Was es mit der Zahlungsaufforderung auf sich hat.
Von Ella Schinkel27 Anwohner des Rugenbergener Wegs in Schnelsen erhielten Ende vergangenen Jahres Post von der Stadt Hamburg. Darin wurden sie zur Zahlung von insgesamt rund 430.500 Euro aufgefordert. Die Zahlungsfrist betrug 4 Wochen. Hintergrund seien bereits vor zehn Jahren abgeschlossene Umbauarbeiten in ihrer Straße, heißt es aus der zuständigen Behörde.
Anwohner sollen für Umbaukosten aufkommen
Die Umbaumaßnahmen im Rugenbergener Weg wurden 2009 beschlossen. Ziel war es, die Sackgasse in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Für die Anwohner hatte das finanzielle Folgen: Sie müssen 90 Prozent der Baukosten für die „erstmalige endgültige Herstellung von Straßen“ tragen.
Die Bauarbeiten wurden 2014 abgeschlossen. Die Zahlungsaufforderung erreichte die Anwohner aber erst 10 Jahre später, wenige Tage vor der Verjährung.
Erstmalige endgültige Herstellung von Straßen
Wenn eine Straße neu gebaut wird, spricht man von einer „erstmaligen endgültigen Herstellung von Straßen“. Dies kann auch für umgebaute Straßen gelten, wie im Fall des Rugenbergener Weges. Wird ein Straßenumbau als „erstmalig“ eingestuft, müssen die Anlieger 90 Prozent der anfallenden Baukosten tragen.
Der zu zahlende Betrag wird nicht gleichmäßig auf alle Anlieger verteilt: Die Berechnung der einzelnen Beträge orientiert sich an der jeweiligen Grundstücksgröße.
Kosten höher als angekündigt
Hinzu kommt, dass die Summe deutlich höher ausfiel, als die Anwohner erwartet hatten.
Ursprünglich sei ein Preis von 7 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche kalkuliert worden, teilte die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke gegenüber den Eimsbütteler Nachrichten mit. 10 Jahre später habe sich der Preis mehr als verdoppelt: 17,73 Euro müssten die Anwohner nun pro Quadratmeter Grundstücksfläche zahlen. Das ergäbe für die 27 Anwohner der 25 Haushalte jeweils Beträge zwischen 4.800 und 42.800 Euro.
Die Behörde begründet die Erhöhung mit einer Gesetzesänderung durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 25. Januar 2023. Demnach werden die Anliegerbeiträge nach den letztlich entstandenen Kosten der Baumaßnahmen berechnet und nicht mehr nach den im Vorfeld geschätzten Kosten. Die einzelnen Beträge beziehen sich auf die jeweilige Grundstücksgröße der Anwohnenden.
Wie kam es zu der späten Zahlungsaufforderung?
Die SPD-Fraktion Eimsbüttel hat kürzlich eine Kleine Anfrage bei der zuständigen Behörde eingereicht, um die Hintergründe der langen Wartezeit zu klären.
Aus der Antwort geht hervor: Grund für die späte Übermittlung seien die aufwändige Ermittlung, Auswertung und die Prüfung der Beitragsfähigkeit sowie die Zusammenstellung der tatsächlich entstandenen Kosten gewesen. Zudem sei damit erst im Jahre 2019 begonnen worden, hier verweist die Behörde auf rechtliche und bürokratische Verfahren.
Rechtliche Grundlage
Voraussetzung für die Beitragsfähigkeit von Verkehrsanlagen ist die Widmung des Ausbaus auf Grundlage des Straßenrechts. Als Widmung wird die Verfügung bezeichnet, durch welche eine neue Straße zu einem öffentlichen Weg erklärt wird, wodurch sie der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Im Fall des Rugenbergener Weges sei dies am 25. Januar 2019 erfolgt, so die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke. Erst ab diesem Zeitpunkt sei eine Beitragspflicht entstanden und die Festsetzungsfrist habe daher erst mit Ablauf des Jahres 2019 begonnen. Diese beträgt fünf Jahre und wäre somit am 1. Januar 2025 verjährt.
Entsetzen in der Bezirksversammlung
Koroosh Armi von der SPD-Fraktion betonte gegenüber den Eimsbütteler Nachrichten die Bedeutung der Kleinen Anfrage.
Sie sei wichtig gewesen, um zu zeigen, dass sich so etwas nicht wiederholen dürfe. Bei derart hohen Abgaben müsse den zuständigen Ämtern und Behörden klar sein, welche Konsequenzen auf Seiten der Eigentümerinnen und Eigentümer entstehen könnten. Transparenz und eine gute Kommunikation mit den Anwohnerinnen und Anwohnern seien daher unerlässlich.
Aus der Kleinen Anfrage geht hervor, dass im Bezirk Eimsbüttel derzeit zwei weitere Straßen fertiggestellt, aber noch nicht abgerechnet sind. Nach Auskunft der zuständigen Behörde werden für diese Straßen jedoch keine Beiträge erhoben, da sie im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages hergestellt wurden.
Anwohner wehren sich
Ein Anwohner hat rechtlichen Beistand gesucht. Rechtsanwalt Joachim Walther hat Anfang März einen Eilantrag, einen sogenannten „Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung“, beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Mit Erfolg: Am 20. März habe das Gericht diesem stattgegeben, erzählt Walther im Gespräch mit den Eimsbütteler Nachrichten. Der Anwohner muss nun vorerst nicht die geforderte Summe zahlen. Die gute Nachricht gelte nicht nur für ihn, denn die zuständige Behörde habe eine Gleichbehandlungszusage getroffen, erklärt er. Damit gelte der Beschluss des Verwaltungsgerichtes für alle Anwohner, die Widerspruch gegen die Festsetzungsbescheide eingelegt haben.
Wie geht es weiter?
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke habe nun ihrerseits Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes eingelegt. Diese liege dem Oberverwaltungsgericht vor. Laut Walther sei davon auszugehen, dass das Gericht der Beschwerde aufgrund der bekannten Rechtsprechung stattgeben werde. Dadurch würde der Beschluss des Verwaltungsgerichts aufgehoben werden. Möglicherweise könnte in einem späteren Klageverfahren sogar das Bundesverwaltungsgericht nach einer Revision mit der Sache befasst werden.
Dass der Rechtsstreit so weit auf die Spitze getrieben werde, sei derzeit aber noch nicht klar, sagt der Anwalt. Das hänge letztendlich von der Entscheidung seiner Mandanten ab. Ein Rechtsstreit in dieser Größenordnung koste viel Geld und Zeit.
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