Streik im Tierpark Hagenbeck: Arbeitsgericht eingeschaltet
Beschäftigte des „Tierpark Hagenbeck“ haben letzte Woche gestreikt. Grund war die Forderung nach einem Tarifvertrag, der neu aufgesetzt werden soll.
Von Valentin HillingerEs sollte ein Signal an die Geschäftsleitung sein: Angestellte des Tierpark Hagenbeck haben sich in der vergangenen Woche zu einem Warnstreik versammelt. Die IG Bau versucht seit April, mit der Unternehmensführung einen Tarifvertrag für die Beschäftigten zu verhandeln. Da Geschäftsführer Dirk Albrecht nicht auf die Forderungen reagiert, hat die Gewerkschaft zum Streik aufgerufen. Die Geschäftsleitung zieht nun vor das Arbeitsgericht.
Tarifvertrag: Grundlage für Verhandlungen
Die Beschäftigten fordern einen Tarifvertrag. Dieser legt fest, wie die Arbeitsbedingungen auszusehen haben. „Es geht nicht um höhere Löhne“, erklärt Pascal Lechner von der IG Bau. Das komme erst in einem zweiten Schritt.
Der Tarifvertrag löse grundsätzliche Fragen rund um Arbeitszeiten, Sonderzahlungen und Urlaubsansprüche. „Er ist die Grundlage, auf dem der Betriebsrat weiter verhandeln kann“, erklärt Lechner.
IG Bau: Streik notwendig
Seit Ende April versuchen sie, Geschäftsführer Albrecht und die Geschäftsleitung zu Verhandlungen zu bewegen. „Wir haben immer versucht, die Eskalation niedrig zu halten“, sagt der Gewerkschafter. Jetzt habe man einen nächsten Schritt zum Streik setzen müssen: „Damit der Arbeitgeber merkt, da passiert was!“
Bislang gibt es für die Beschäftigten des Tierparks keinen Tarifvertrag. Eine interne Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung hat die Geschäftsleitung gekündigt, weshalb die Beschäftigten nun eine tarifvertragliche Lösung fordern.
Betriebsrat oder Gewerkschaft?
„Eigentlich ist so eine Vereinbarung illegal“, sagt Arbeitnehmervertreter Lechner. Laut Betriebsverfassungsgesetz dürfen Arbeitsbedingungen, die „üblicherweise“ von einem Tarifvertrag bestimmt sind, nicht durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Die Geschäftsleitung bewertet die Lage anders: Nur Gespräche mit dem Betriebsrat direkt seien für alle Angestellten bindend. Daher wolle man mit dem Betriebsrat verhandeln. Über einen Tarifvertrag aber, so die IG Bau, könne nur eine Gewerkschaft mit dem Arbeitgeber beraten. Ein Arbeitsgericht soll nun über den Fall entscheiden.
Ungleichbehandlung der Belegschaft
In den letzten zwei Jahren sei es vermehrt zu Ungleichbehandlungen gekommen, so Lechner von der IG Bau. Neue Angestellte sollen mit schlechteren Bedingungen – wie weniger Urlaubstagen – eingestellt worden sein. Auch Sonderzahlungen hätten für Unmut gesorgt: Während Büroangestellte über die Zeit mehr erhielten, bekamen Tierpfleger seit Jahren einen fixen Betrag.
Die Geschäftsleitung erklärt die schlechteren Bedingungen für Neuangestellte mit der Pandemie: Durch Corona habe der Tierpark bis zu acht Millionen Euro eingebüßt. Mittlerweile seien aber die neuen Verträge an die alten Konditionen angeglichen und die Angestellten hätten Nachzahlungen erhalten.
Streik: Unterstützung aus der Politik
Ein Tarifvertrag im Tierpark Hagenbeck wäre ein Novum. Die meisten Zoos in Deutschland seien in öffentlicher Hand und damit von Tarifverträgen gedeckt. Wenige, wie etwa Hagenbeck in Hamburg, seien privat geführt, erklärt Pascal Lechner. Hier müsse man die Basisregelung erst neu schaffen.
Unterstützung kommt von der Eimsbütteler Linken. „Der Warnstreik hat unsere volle Solidarität“, teilt Bezirksvorsitzende Sabine Ritter mit. Die Partei stehe hinter den Forderungen der Angestellten. Auch die Hamburger SPD-Fraktion schaltet sich in den Streit ein: „Nur Tarifverträge garantieren faire Löhne und gerechte Arbeitsbedingungen“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Weitere Schritte möglich
Die IG Bau vertritt etwa 70 Mitarbeiter des Tierparks. Insgesamt sind dort um die 130 Menschen angestellt, je nach Jahreszeit variieren die Zahlen. Laut Informationen des NDR hatten zwischen 30 und 40 Mitarbeitende am Streik teilgenommen.
Was weiter passiert, kann Lechner nicht vorhersagen: „Wir haben den Auftrag, das mit unseren Mitgliedern gemeinsam zu machen.“ Man hoffe auf eine friedliche Lösung, ein weiterer Streik sei nicht ausgeschlossen.
Juristische Prüfung soll Klarheit schaffen
Die Unternehmensleitung will dem Druck der Angestellten nicht nachgeben: „Auch durch weitere Streiks wird sich diese Position nicht verändern.“ Sie wollen weiterhin nur mit dem Betriebsrat verhandeln. Dieser habe bereits einen Entwurf für eine neue Vereinbarung erhalten.
Die Geschäftsführung hat nun das Arbeitsgericht angerufen. Es soll mit einer Entscheidung Rechtssicherheit schaffen. Sollte das Gericht feststellen, dass die Gewerkschaft ein Recht auf Verhandlungen hat, werde man darauf eingehen.