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Synagoge Hohe Weide
Am Freitag hat das Landgericht Hamburg über die Schuldfähigkeit des Angeklagten entschieden. Foto: Julia Haas
Urteilsverkündung

Angriff vor Synagoge: Täter muss in Psychiatrie

Im Oktober hat ein Mann einen jüdischen Studenten vor der Synagoge Hohe Weide angegriffen und schwer verletzt. Jetzt hat das Landgericht Hamburg das Urteil verkündet.

Von Julia Haas

Nicht schuldfähig: So lautet das Urteil gegen den Angreifer vor der Synagoge Hohe Weide. Im Oktober hatte er dort einen jüdischen Studenten niedergeschlagen. Das Landgericht Hamburg hat am Freitag angeordnet, ihn dauerhaft in einer Psychiatrie unterzubringen.

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Angreifer muss in Psychiatrie

Nach Angaben des Gerichtssprechers Kai Wantzen, beurteilten die Richter den Angriff als „versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“. Zum Zeitpunkt des Attentats sei der Angeklagte jedoch schuldunfähig gewesen.

Wantzen erklärte: „Aufgrund einer psychischen Erkrankung litt der Beschuldigte unter religiösen Wahnvorstellungen, die seine Fähigkeit zur Unrechtseinsicht vollständig aufgehoben hatten.“ Die Richter ordneten an, dass er sich künftig in einem psychiatrischen Krankenhaus aufhalten muss.

Sonne statt Hakenkreuz?

Bei der Urteilsverkündung betonte die vorsitzende Richterin dennoch, dass es sich um einen gezielten Angriff auf einen Besucher der Synagoge und Person jüdischen Glaubens handelte. Die Tat könne „zweifellos antisemitisch“ genannt werden.

Anhaltspunkte für einen rechtsradikalen oder neonazistischen Hintergrund haben sich nicht ergeben, so Wantzen. Dass der Angeklagte beim Angriff einen Zettel mit Hakenkreuzsymbol bei sich trug, erklärten sich die Richter anhand eines Nachrichtenaustausch zwischen dem 29-Jährigen und dessen Mutter. Daraus gehe hervor, dass das Symbol als Sonne und Talisman zu verstehen sei.

Revision möglich

Der Beschuldigte nahm nicht an den Gerichtsverhandlungen teil und war auch bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. Wantzen begründete das mit dem Gesundheitszustand des Angeklagten.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Bis Freitag ist es möglich Revision einzulegen. Über diese würde dann der Bundesgerichtshof entscheiden.

Jüdischen Studenten vor Synagoge angegriffen

Vor knapp zwei Wochen begann der Prozess gegen den 29-jährigen Angreifer. Vorab plädierte die Staatsanwaltschaft Hamburg für die Schuldunfähigkeit des Angeklagten. Wie Sprecherin Nana Frombach erklärte, sei der Beschuldigte nicht in der Lage gewesen, sein Handeln gezielt zu steuern.

Anfang Oktober hatte der Mann einen jüdischen Studenten vor der Synagoge Hohe Weide in Eimsbüttel attackiert. Mit einem Klappspaten fügte der Angreifer dem 26-Jährigen Opfer schwere Kopfverletzungen zu.

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