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Der Fahrradweg an der Osterstraße war Tatort einer Körperverletzung Foto: Sandra Troglauer
Symbolbild: Fahrrad an der Osterstraße. Foto: Alana Tongers
Osterstraße

Nach Streit mit Radfahrerin: Urteil gegen rabiate Autofahrerin

Weil sie eine Radfahrerin bei einem Streit in der Osterstraße verletzte, verurteilt Gericht Frau zu Freiheitsstrafe. Die wird gegen Zahlungen ausgesetzt. Das Urteil sagt auch: Der Führerschein ist für mindestens ein Jahr weg.

Von Christian Litz

Die Autofahrerin, die in der Osterstraße eine Radfahrerin nach einer Auseinandersetzung verletzt hat, ist nun vorbestraft. Das Gericht hat ein Urteil wegen „gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung“ gefällt und sie zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

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Die Frau hatte im Februar in der Osterstraße einer Radfahrerin die Fahrertür ihres Autos mehrmals gegen die Beine geschlagen. Die Radfahrerin trug durch die Schläge Prellungen und Hämatome davon.

Freiheitsstrafe muss sie nicht absitzen

Zuvor war es zu einer lauten Auseinandersetzung zwischen der 25-jährigen Radfahrerin und der 33-jährigen Autofahrerin gekommen, weil die Autofahrerin auf dem Radweg geparkt hatte.

Die Verurteilte muss allerdings nicht hinter Gitter, weil das Gericht die Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt hat. Die Täterin muss nun 150 Tagessätze à 30 Euro bezahlen, dann bleibt sie auf freiem Fuß.

Führerschein für mindestens ein Jahr weg

Weiter steht in dem Urteil: Der Führerschein der Frau wird eingezogen. Erst in einem Jahr kann sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

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