Anhörung im Wissenschaftsausschuss: Wer darf reden?
Diese Woche lud der Wissenschaftsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zur öffentlichen Anhörung über Budgetkürzungen an den Hochschulen. Neben den Finanzen sorgte vor allem die Frage für Streit, wer überhaupt das Wort ergreifen durfte.
Von Nina FreierAm 28. September tagte eine Anhörung des Wissenschaftsausschusses im Reimarus-Saal der Patriotischen Gesellschaft. Von 13 bis 18:30 Uhr war das Thema die finanzielle Lage der Universitäten und Hochschulen Hamburgs. Hintergrund sind die geplanten Kürzungen der Hochschulbudgets, die in Hamburg bereits seit Monaten Gegenstand öffentlicher Debatten und Berichterstattung sind.
Maulkorbvorwürfe aus der Opposition
Neben den eigentlichen Themen kam es zwischen den Fraktionen zu Streitigkeiten über verwehrte Rederechte während der Anhörung. Nach Angaben der Linksfraktion hätten SPD und Grüne den Hochschulbeschäftigten nicht gestattet, sich zur Lage der Hamburger Universitäten zu äußern. Für den Fall einer Wortmeldung seien sogar disziplinarrechtliche Konsequenzen angedroht worden. Ebenfalls sei ein Antrag von CDU und Linken abgelehnt worden, den Betroffenen eine Wortmeldung als Expertinnen und Experten zu ermöglichen.
„Es ist unfassbar, wie SPD und Grüne versuchen, die Beschäftigten einzuschüchtern und sie zum Schweigen zu bringen“, kritisiert Xenija Melnik, wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke. In einer Pressemitteilung bezeichnete die Fraktion das Vorgehen als „Maulkorb“. Dennoch hätten sich Hunderte Betroffene verschiedener Statusgruppen zu Wort gemeldet und über prekäre Verhältnisse im Wissenschafts- und Studienalltag berichtet.
Warum steht die Wissenschaft unter Druck?
Die Hamburger Hochschulpolitik ist Aufgabe des rot-grünen Senats. Der Wissenschaftssektor der Universitäten und Hochschulen in Hamburg ist seit geraumer Zeit mit enormen Budgetkürzungen konfrontiert. Studierende, Mitarbeitende und andere Betroffene sprechen sich zunehmend gegen die Haushaltskürzungen aus.
Äußerungen nur als Privatperson
Die SPD sieht in der Kritik einen Widerspruch. Bei der Sitzung habe die Perspektive der Betroffenen im Vordergrund gestanden, weshalb sich jede Person als Privatperson habe äußern können. Dies sei auch geschehen: Alle Anwesenden hätten sich als betroffene Bürgerinnen und Bürger zu Wort gemeldet, erklärt Patrick Schembecker, Pressesprecher der SPD.
„Die öffentliche Anhörung im Wissenschaftsausschuss am vergangenen Montag war auf Antrag der Linken als reine Anhörung von Bürger*innen zum Haushaltsentwurf vorgesehen“, sagt Selina Storm, wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünenfraktion. Die Ausschussleitung hätte dafür gesorgt, dass im Rahmen der Anhörung Studierende, Beschäftigte und auch Hochschulleitungen zu Wort kamen.
Eine Frage der Rolle
Auf Anfrage der Eimsbütteler Nachrichten stellte Schembecker von der SPD klar, dass die Sitzung als öffentliche Anhörung angesetzt war. Der Unterschied liegt in den Vorgaben der Geschäftsordnung der Bürgerschaft: Bei einer öffentlichen Anhörung können sich alle Bürgerinnen und Bürger zu Wort melden. Bei einer Anhörung von Sachverständigen hingegen werden gezielt Expertinnen und Experten vom Ausschuss eingeladen, um eine offizielle fachliche Einschätzung abzugeben.
Die Differenzierung, in welcher Rolle sich Personen äußern, entspreche daher einem geschäftsordnungskonformen Vorgehen. Dies sei keine Nebensächlichkeit, sondern müsse strikt befolgt werden, so Schembecker.
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