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Der Eppendorfer Weg ist seit 16. Mai Anwohnerparkgebiet.
Der Friseursalon von Susanne Siemers leidet unter den neuen Parkregeln. Foto: Valentin Hillinger
Verkehr

Ab Mitte September auch Anwohnerparken rund um die Osterstraße

Für das neue Bewohnerparkgebiet zwischen Lutterothstraße und Emilienstraße können Anwohner ab sofort Bewohnerparkausweise beantragen. Was Gastronomie und Gewerbetreibende in den bereits bestehenden Parkzonen von der neuen Regelung halten.

Von Valentin Hillinger

Das Anwohnerparken beschäftigt die Eimsbütteler weiterhin. Nach den Zonen am Grindel, in Rotherbaum und Eimsbüttel-Ost soll es ab 12. September auch eine Bewohnerparkzone rund um die Osterstraße geben. 

Wer in den Straßen zwischen Lutterothstraße, Emilienstraße, Lenzweg, Apostelkirche und Langenfelder Damm wohnt, kann ab sofort online für 65 Euro oder direkt an den Standorten des Landesbetriebs Verkehr für 70 Euro einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser Ausweis gilt für ein Jahr. An der Osterstraße selbst ist nur das Kurzzeitparken erlaubt. 

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Ausnahmen für Gewerbetreibende

In den ausgewiesenen Anwohnerparkzonen dürfen nur Bewohnerinnen und Bewohner mit Anwohner-Parkschein unbegrenzt parken. Autofahrer von außerhalb bezahlen pro Stunde drei Euro Parkgebühren. Das Fahrzeug darf maximal drei Stunden geparkt werden.

Wie in den anderen Bewohnerparkzonen auch, haben Gastronomie und Gewerbetreibende die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für das Parken zu beantragen. Hier wird jeder Einzelfall geprüft, ein grundsätzlicher Rechtsanspruch besteht nicht.

Bewohner sollen leichter Parkplätze finden

Das Ziel: „Nutzbare Parklücken für Bewohnerinnen und Bewohner, aber beispielsweise auch für Besucher und Handwerkerinnen zu schaffen“, wie ein Sprecher der Verkehrsbehörde erklärt. Die Sicherheit im Straßenverkehr soll erhöht werden. Bewohner sollen in der Umgebung leichter Parkplätze finden.

Für Gastronomie und Gewerbetreibende sind die Vorteile in den bereits bestehenden Anwohnerparkzonen noch nicht ganz ersichtlich. „Wir persönlich als Betrieb sind davon schon sehr betroffen“, klagt Laura Gsellmann, Co-Inhaberin des Brüdigams. Das Restaurant liegt im Eppendorfer Weg. Dort gilt das Anwohnerparken seit Mitte Mai. Was Kunden davon halten? „Die finden das störend und bewerten das überwiegend negativ.“

Massive Probleme beim Personal

Doch nicht nur die Kunden seien vom Anwohnerparken betroffen. Besonders das Personal habe dadurch massive Probleme: Unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seien einige Pendler, die besonders zu Dienstschluss nicht mehr mit dem ÖPNV nach Hause kämen. 

„In der Gastronomie wird doch in der Regel so lange gearbeitet, dass die Verbindungen zu so späten Zeiten entweder sehr schlecht oder nicht existent sind“, erklärt Gsellmann. Und weiter: „Das macht Gastronomien als Arbeitgeber natürlich nicht attraktiver, was in dieser akuten Zeit besonders schlimm ist.“ Der Zeitpunkt nach der Corona-Pandemie sei ihrer Meinung nach besonders schlecht gewählt.

Keine Ausnahme für Mitarbeiter

Da viele berufsbedingt nach Eimsbüttel fahren, aber hier nicht wohnen, können sie keine Bewohnerparkausweise beantragen. Während des Arbeitstages müsste also das eigene Auto mehrmals umgeparkt werden, auch die Parkgebühren sind teuer. 

Ausnahmeregelungen vom Anwohnerparken gibt es dafür nicht. Nur „betriebsnotwendige“ Fahrzeuge, also zum Beispiel Lieferwagen von Handwerksbetrieben, sind mit Sondergenehmigung erlaubt. 

Pendler sind auf das eigene Auto angewiesen

Viele Pendler hätten ihren Berufsalltag aber eben mit dem Auto organisiert, das lasse sich nicht innerhalb kurzer Zeit umstellen, erklärt die Gastronomin. Besonders Pendler aus Schleswig-Holstein seien auf das eigene Auto angewiesen.

Der Friseursalon von Susanne Siemers leidet unter den neuen Parkregeln.
Der Friseursalon von Susanne Siemers leidet unter den neuen Parkregeln. Foto: Valentin Hillinger

Das Problem gibt es nicht nur in der Gastronomie, auch die Inhaberin eines Friseursalons berichtet von einem betroffenen Mitarbeiter. Susanne Siemers von Schnitt & Mehr zeigt Unverständnis für das Vorgehen der Behörde: „Ich bezahle Miete, Steuern und beschäftige zwei Mitarbeiter.“ Warum sie trotzdem nicht in das Konzept eingebunden werde, könne sie nicht nachvollziehen.

Anwohnerparken: Behörde überzeugt

„Unsere Kunden wissen oft nicht, dass sie für das Parken jetzt bezahlen müssen“, berichtet die Friseurin. Nicht in allen Straßen gebe es genug Beschilderung, die die neuen Regeln deutlich macht. Dazu kommt, dass die Parkgebühren ihrer Meinung nach zu hoch sind. Drei Euro die Stunde müssen Autofahrer für eine Stunde Parken bezahlen. „Da überlegt man sich schon, ob man von außerhalb hierherkommt.“

Die zuständige Verkehrsbehörde sieht die Parkplatzbewirtschaftung positiv. Anwohnerparken führe zu weniger illegalem Parken und erhöhter Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, teilt ein Sprecher mit. In Altona-Altstadt habe sich die positive Wirkung besonders stark gezeigt: Dort habe sich die Auslastung von 113,2 Prozent auf 92,2 Prozent verringert.

beenhere

Informationen zum Anwohnerparken

In Eimsbüttel gilt schon in mehreren Stadtquartieren das Anwohnerparken. Die genauen Grenzen für das neue Gebiet rund um die Osterstraße wurden mithilfe einer Anwohner-Befragung festgelegt. Alle weiteren Informationen zu der neuen Regelung gibt es auf der Internetseite der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.

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