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Elektrofahrzeuge machen es der Vollkornbäckerei Effenberger schwer, beim Anwohnerparken
Anne Effenberger fühlt sich beim Anwohnerparken mit ihren Elektrofahrzeugen benachteiligt. Foto: Christiane Tauer
Verkehr

Anwohnerparken in Eimsbüttel: Nachteile für Elektrofahrzeuge?

Als Gewerbebetrieb mit Elektrofahrzeugen in einer Anwohnerparkzone: Warum sich die „Effenberger Vollkorn-Bäckerei“ gleich in mehrfacher Hinsicht schlechter gestellt fühlt.

Von Christiane Tauer

Sie haben die Corona-Pandemie überstanden und lassen sich auch von den aktuell hohen Energiekosten nicht erschüttern. Bei einer Sache ist für Anne und Thomas Effenberger aber Schluss: das Anwohnerparken in Eimsbüttel. „Es kann doch nicht sein, dass Gewerbetreibende im Quartier so benachteiligt werden“, sagt Anne Effenberger, Geschäftsführerin der Effenberger Vollkorn-Bäckerei.

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Gewerbe hofft auf Ausnahmen

An der Straße Rutschbahn, wo sich die Zentrale der Bäckerei sowie die Backstube befinden, gilt seit September 2020 das Anwohnerparken. Das bereitet den Effenbergers in doppelter Hinsicht Sorge: Zum einen müssen sie wie viele andere Gewerbe mit „betriebsnotwendigen Fahrzeugen“ auf eine Ausnahmegenehmigung für einen Anwohnerparkausweis hoffen. Zum anderen fühlen sie sich dafür bestraft, dass sie einen Fuhrpark aus Elektrofahrzeugen haben.

Als sie im Frühjahr für eines ihrer Fahrzeuge die anfangs erteilte Ausnahmegenehmigung verlängern wollten, wurde ihnen vom zuständigen Landesbetrieb Verkehr nahegelegt, den Antrag zurückzuziehen – um ihnen die Kosten für einen abgelehnten Antrag zu ersparen.

Spezielle Parkplätze für Elektrofahrzeuge

Es hieß: Elektrofahrzeuge könnten schließlich auf speziell dafür vorgesehenen Stellplätzen kostenfrei parken. Einer sei zum Beispiel an der Rothenbaumchaussee.

Anne Effenberger kann das nicht nachvollziehen. „Dorthin hätten wir von der Zentrale aus jeden Tag fast einen Kilometer hin und einen Kilometer zurückfahren müssen.“ Logistisch sei das für die Ausfuhr der Backwaren an die Filialen und die Märkte nicht praktikabel.

Am Wochenende müsste umgeparkt werden

Hinzukommt, dass entweder sie selbst oder ein Mitarbeiter aus ihrem Betrieb samstags und sonntags extra zum Umsetzen des Fahrzeugs kommen müsste. Denn die Möglichkeit, auf den für Elektrofahrzeugen bestimmten Parkplätzen zu stehen, gilt ihrem Verständnis nach nur für jeweils einen Tag und nicht dauerhaft. Das Parken an der Rothenbaumchaussee war somit keine Option.

Jetzt bangt die Geschäftsführerin, was mit den zwei weiteren Elektrofahrzeugen passiert. Deren Genehmigung läuft am 18. Oktober aus. Werden auch sie durch das Raster fallen und auf die entfernt gelegenen Parkmöglichkeiten für E-Autos verwiesen werden?

Schon 2012 auf E-Mobilität umgestellt

Für die Bäckerei-Inhaber wäre das bitter – schließlich wollen sie mit den Elektrofahrzeugen einen Beitrag zu mehr Klimaschutz leisten. Wenn sie dadurch als Gewerbebetrieb beim Anwohnerparken schlechter gestellt sind als mit einem Benziner, stellt sich aus ihrer Sicht die Frage nach dem Sinn des Ganzen.

Bereits 2012 hatte die Bäckerei auf Elektromobilität umgestellt und sich vier E-Transporter angeschafft. Heute besteht der Fuhrpark aus insgesamt acht Fahrzeugen – darunter seit Februar 2021 ein elektrisch betriebener Marktwagen. „Das war deutschlandweit der erste“, erzählt Anne Effenberger.

An der Rutschbahn im Grindelviertel ist die Zentrale der Vollkorn-Bäckerei Effenberger. Foto: Christiane Tauer

Das Bewusstsein für Ökologie und Nachhaltigkeit ist im Betrieb fest verankert. Seit Anfang der 70er-Jahre werden nur Bio-Vollkorn-Backwaren produziert. Dass ihnen jetzt wegen des Umstiegs auf Elektromobilität das Anwohnerparken schwerer gemacht wird, können die Effenbergers nicht verstehen. 

Die für das Anwohnerparken zuständigen Behörden – die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und der Landesbetrieb Verkehr – sehen das anders. Gegenüber den Eimsbütteler Nachrichten macht BVM-Pressesprecher Dennis Krämer deutlich, dass es eine Bevorzugung für E-Fahrzeuge gegenüber dem allgemeinen Verkehr gebe.

Elektrofahrzeuge parken kostenfrei

So dürften die Fahrzeuge im Bewohnerparkgebiet Grindelhof zwischen 9 und 20 Uhr bis zur maximalen Höchstparkdauer von drei Stunden ohne das Lösen eines Parkscheines abgestellt werden. „Zuzüglich käme dann noch die Zeit für die Be- und Entladung zur maximalen Höchstparkdauer hinzu.“

Darüber hinaus verweist er auf die Möglichkeit, das E-Fahrzeug in Bereichen, in denen ein Tagesticket angeboten wird, den gesamten Tag kostenfrei zu parken. Damit meint er die mehrere Hundert Meter von der Bäckerei entfernt gelegene Rothenbaumchaussee.

beenhere

Das gilt für Elektrofahrzeuge in Hamburg

Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) sieht unter § 3 vor, dass bestimmte Elektrofahrzeuge bei den Parkgebühren Ermäßigungen oder Befreiungen von der Gebührenpflicht erhalten können. Mit einer am 29. September 2015 vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossenen Änderung der Parkgebührenordnung hat Hamburg als erste Stadt in Deutschland von dieser Neuerung Gebrauch gemacht. 

Seit dem 1. November 2015 dürfen Elektrofahrzeuge in Hamburg an allen Parkscheinautomaten bis zur jeweiligen Höchstparkzeit gebührenfrei geparkt werden. Dies bedeutet, dass E-Fahrzeuge beispielsweise in Bereichen, in denen ein Tagesticket angeboten wird, den gesamten Tag kostenfrei parken dürfen.

Für Anne Effenberger sind diese Möglichkeiten aber nicht praxistauglich. Sie hofft auf eine grundsätzliche Lösung für Gewerbetreibende in Anwohnerparkzonen.

Unterstützung gibt es von der Hamburger Handwerkskammer. „Die Situation der Betriebe, die in Bewohnerparkgebieten ihren Standort haben, ist in der Tat nicht ganz einfach“, sagt Anemone Schlich, Leiterin Marketing und Kommunikation. Die Handwerkskammer sei hierzu bereits seit einigen Jahren mit der Verkehrsbehörde sowie dem Landesbetrieb Verkehr im Gespräch und auf der Suche nach Lösungen im Sinne der Mitglieder.

Verwaltung soll Ermessensspielraum ausschöpfen

Sie verweist darauf, dass offiziell zwischen Senat und Handwerkskammer folgende im „Masterplan Handwerk 2030“ festgelegte Verständigung gelte: Bis zu einer „angestrebten, aber ungewissen Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene“ solle der Ermessensspielraum der Hamburger Verwaltung bei der Einzelfallprüfung von Ausnahmeanträgen so ausgeschöpft werden, dass alle betriebsnotwendigen Fahrzeuge am Betriebssitz im Bewohnerparkgebiet parken können.

Wie das in der Praxis funktioniert, will die Handwerkskammer beobachten.

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