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Corona Maßnahmen Lockerungen Öffnungsschritte was gilt in Hamburg
Kontaktfreier Sport im Freien ist wieder mit bis zu 20 Personen möglich. Foto: Silke Fuchs
Corona

Dritter Öffnungsschritt in Hamburg: Was ist wieder möglich?

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Hamburg lag gestern bei 21,5 – eine gute Basis für weitere Öffnungsschritte. Doch was gilt jetzt genau?

Von Lukas Görlitz

Trotz weitreichender Lockerungen in den letzten Wochen sinkt die Inzidenz in Hamburg weiter. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in Hamburg liegt Stand Montag bei 21,5 – so niedrig wie seit September nicht mehr. Ab heute gilt der dritte Öffnungsschritt des Hamburger Senats. Eine Übersicht.

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Mit wie vielen Personen darf ich mich treffen?

Die Kontaktbeschränkung gilt weiterhin für fünf Personen. Eine Beschränkung der Haushalte gibt es nicht mehr. Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen zählen nicht dazu.

Ist der Einzelhandel geöffnet?

Ja, der Einzelhandel ist geöffnet. Neben Hygiene- und Abstandsregeln muss die Personenzahl im Laden begrenzt. Eine Kontaktnachverfolgung der Besucher findet statt. Solange die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt, ist kein tagesaktueller Schnelltest notwendig.

Kann ich wieder im Restaurant essen?

Gaststätten haben bereits ihre Außengastronomie geöffnet. Pro Tisch dürfen höchstens fünf Personen zusammenkommen. Eine Haushaltsbeschränkung gibt es nicht. Auch ein negativer Schnelltest ist nicht nötig. Die Restaurants und Bars müssen für eine Kontaktverfolgung sorgen.

Ab den 4. Juni dürfen die Gaststätten auch ihre Innenbereiche öffnen. Dabei gilt eine Testpflicht für Gäste und das Personal. Die Betreiber müssen dafür sorgen, dass es feste Sitzplätze gibt und die Abstände zwischen den Tischen eingehalten werden. Eine Kontaktverfolgung ist notwendig. Für die Innengastronomie gilt ab 23 Uhr eine Sperrstunde. An bestimmten Orten wie das Schanzenviertel oder St. Pauli gelten strengere Regeln.

Wer darf mit wem Sport machen?

Kontaktfreier Sport unter freiem Himmel ist mit bis zu 20 Personen möglich – in Innenbereichen maximal zehn Personen. Fitness-, Sport- und Yogastudios können ihre Innenbereiche öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Schnelltest. Die Personenzahl muss auf eine Person pro 10 Quadratmeter Fläche begrenzt werden.

Freizeitaktivitäten wie Kletterseilgärten, Escape-Rooms oder Skateparks dürfen öffnen. Es gilt die Maskenpflicht, Kontaktverfolgung und Personenbegrenzung auf eine Person pro 10 Quadratmeter. Für den Einlass ist ein negativer Schnelltest notwendig.

Freibäder sind bereits geöffnet. Einlass ist nur mit einem negativen Schnelltest und Kontaktverfolgung möglich. Schwimmunterricht für Kinder soll auch wieder in Hallen möglich sein.

Für Kinder unter 14 Jahren ist die Höchstbegrenzung für Sport im Freien aufgehoben. Für Aufsichtspersonen gilt eine Testpflicht.

Haben Tourismusangebote geöffnet?

Beherbergungseinrichtungen wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder Campingplätze dürfen bis zu 60 Prozent ihre Kapazität öffnen. Gäste müssen vor Beginn des Aufenthalts einen negativen Corona-Test vorlegen und nach jeden weiteren 72 Stunden einen neuen Test machen lassen. Zudem müssen Kontaktdaten zur Nachverfolgung übermittelt werden.

Ab Freitag, den 11. Juni können Kreuzfahrtschiffe wieder aus Hamburg ablegen. Für das Boarding benötigen Passagiere einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test.

Hafen-, Stadtrundfahrten und Gästeführungen sind unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen möglich. Im Innenbereich wird ein negativer Corona-Test benötigt und es gilt die Maskenpflicht.

Wie sieht die Betreuung in den Kitas aus?

Ab Montag, den 7. Juni starten die Kindertageseinrichtungen wieder in den Regelbetrieb.

Was gilt in den Schulen?

Alle Schüler sind seit dieser Woche wieder im normalen Präsenzunterricht. Weiterhin muss jeder zweimal in der Woche einen Schnelltest in der Schule durchführen. Es gilt weiterhin keine Präsenzpflicht.

Außerschulische Bildungseinrichtungen wie Musikschulen sind geöffnet. Mit Testpflicht, Abstand und in halber Gruppengröße können Kinder und Jugendliche die Einrichtungen besuchen.

In den Hochschulen können wieder mehr Formate in Präsenz stattfinden. Besonders Prüfungsvorbereitungen, Prüfungsleistungen, Forschungs- und Lehrtätigkeiten in Laboren und Werkstätten sollen wieder vor Ort möglich sein.

Was dürfen Geimpfte und Genesene?

Für vollständig geimpfte und genesene Personen gilt keine Testpflicht mehr. Mit Impfausweis oder einem 28 Tage alten negativen PCR-Test können sie ohne Schnelltest zum Friseur oder in den erweiterten Einzelhandel. Bei Treffen von verschiedenen Haushalten zählen Geimpfte und Genesene nicht mit.

Wo und wann muss ich eine Maske tragen?

In öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Friseuren, der Fußpflege und Gesundheitsbehandlungen ist das Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren KN95-Maske Pflicht. Medizinische Masken müssen im Einzelhandel, auf Wochenmärkten, in gastronomischen Einrichtungen, Gottesdiensten, Hotels, Ämtern, Arbeitsstätten und ähnlichen räumlichen Bereichen getragen werden.

Im Büro ist eine Maske zu tragen, wenn mehr als zwei Personen im Raum sind. Auf Grün- oder Parkanlagen ist eine Maske zu tragen, wenn ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die generelle Maskenpflicht für Begleitpersonen auf Spielplätzen ist aufgehoben.

Welche Veranstaltungsorte können wieder besucht werden?

Theater, Konzerte und vergleichbare Veranstaltungen sind mit Abstands- und Hygieneregeln, Testpflicht, Kontaktverfolgung, Personenbegrenzung und Maskenpflicht geöffnen. Veranstaltungen zur Unterhaltung unter freiem Himmel sind bis zu einer Personenzahl von 250 möglich. Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäuser sind bereits geöffnet. Gottesdienste bedürfen keiner Anmeldung.

Sportveranstaltungen im Freien können mit bis zu 650 Zuschauern stattfinden. Voraussetzung ist eine Testpflicht, ein fester Sitzplatz, Kontaktnachverfolgung und das Tragen einer medizinischen Maske.

Sonstige Veranstaltungen in Innenräumen sind unter gleichen Auflagen mit bis zu 50 Personen möglich.

Welche körpernahen Dienstleistungen haben geöffnet?

Über Fußpflege und Friseur hinaus sind körpernahe Dienstleistungen wie in Kosmetikstudios, Massagesalons, Sonnenstudios oder Tattoo-Studios möglich. Für den Besuch der Einrichtungen ist ein tagesaktueller negativer Schnelltest nötig.

Update vom 1. Juni, 14:48 Uhr: Dieser Text vom 1. Juni 2021 wurde hinsichtlich der aktuellen Regeln zur Innengastronomie ergänzt und der zulässigen Anzahl von Haushalten bei gastronomischen Besuchen korrigiert.



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