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In der Bismarckstraße sollen bald jugendliche Geflüchtete wohnen - oder doch nicht?
In der Bismarckstraße 77/79 sollen bald jugendliche Geflüchtete wohnen - oder doch nicht? Foto: Christiane Tauer
Sozialbehörde

Verwirrung um geplante Unterkunft für junge Geflüchtete in der Bismarckstraße

Die Stadt hält an ihren Plänen für eine Einrichtung für minderjährige Geflüchtete am Isebekkanal fest. Doch die Eigentümer der Nachbarwohnungen gehen von etwas ganz anderem aus.

Von Christiane Tauer

30 minderjährige männliche Geflüchtete sollen in die neue Erstversorgungsstelle in der Bismarckstraße 77/79 ziehen – das plant zumindest die Hamburger Sozialbehörde. Sie scheint das Vorhaben unbeeindruckt vom Beschluss der Eigentümerversammlung des Hauses voranzutreiben.

Diese hatte nach Informationen der Hausverwaltung Anfang Juli etwas ganz anderes genehmigt: Statt der Unterkunft sollen dort fünf Eigentumswohnungen entstehen.

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Sozialbehörde: Standort wird eröffnen

Geflüchtete oder Wohnungseigentümer – wer wird in das Erdgeschoss des denkmalgeschützten Hauses am Isebekkanal einziehen? Aus Sicht der Stadt ist die Sache eindeutig. Auf die Frage der Eimsbütteler Nachrichten, ob sie trotz des Beschlusses zur Schaffung von Eigentumswohnungen an den Plänen zur Geflüchtetenunterkunft festhält, antwortet eine Pressesprecherin der Sozialbehörde: „Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) geht weiter davon aus, dass der Standort eröffnet werden kann.“ Der LEB ist im Auftrag der Sozialbehörde für den Betrieb der Unterkunft zuständig.

Zum genauen Zeitpunkt der Eröffnung könne sie noch nichts sagen – ursprünglich war vom Spätherbst die Rede. „Aktuell warten wir auf die Überprüfung eines Statik-Gutachtens.“

Unterkunft für Geflüchtete war kein Thema

Christian Lubos von der für das Haus zuständigen Bach & Co. Immobilienverwaltung kann die Aussage der Sozialbehörde nicht nachvollziehen. Gegenüber den Eimsbütteler Nachrichten zeigt er sich äußerst irritiert über das Vorgehen der Stadt. Auf der Versammlung der Wohnungseigentümer seien bauliche Veränderungen zur Schaffung einer Unterkunft im Sinne der Sozialbehörde kein Thema gewesen, stellt er klar. Der Eigentümer der Erdgeschossfläche habe dieses Thema nicht auf die Tagesordnung setzen lassen. Also sei dazu auch nichts beschlossen worden.

Warum die Stadt weiterhin an ihrer Darstellung festhält, dass dort eine Geflüchtetenunterkunft entsteht, ist Lubos ein Rätsel.

Geflüchtete oder Wohnungseigentümer?

Der Eigentümer der Erdgeschosseinheit, in der sich lange Jahre die Krankenkasse AOK befand, könnte Licht in das Dunkel bringen. Eine Anfrage der Eimsbütteler Nachrichten ließ er bislang jedoch unbeantwortet.

Warum er nicht allein über die Umbauten entscheiden kann, sondern auch die Eigentümer der anderen Wohneinheiten im Haus beteiligt werden müssen, liegt daran, dass die Bismarckstraße 77/79 nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in 33 eigenständige Einheiten aufgeteilt ist. Stehen beispielsweise Sanierungen am Dach oder an der Fassade an, bei denen es sich um gemeinschaftliches Eigentum handelt, wird darüber gemeinsam auf den einmal jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen beraten.

Umbauten für Eigentumswohnungen

Auf der Versammlung im Juli sei es um die Wasseranschlüsse der Erdgeschossfläche gegangen, erklärt der Hausverwalter. Er ergänzt, dass die bauliche Gestaltung für fünf Eigentumswohnungen völlig anders aussehe als für eine Unterkunft für 30 Personen. Insofern könnten die Planungen auch nicht ohne Genehmigung abgeändert werden.

Die nächste Eigentümerversammlung werde es voraussichtlich erst im kommenden Jahr geben.

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Geflüchtete sollen etwa acht Monate bleiben

Ob die Stadt bis dahin mit der Planung einer Geflüchtetenunterkunft wartet, wird sich zeigen. Sie hatte ihr Vorhaben bereits im Mai öffentlich gemacht und die Bezirksversammlung Eimsbüttel informiert.

Für die 30 Jugendlichen sollen 15 Doppelzimmer entstehen, dazu Büroräume, eine Gemeinschaftsküche sowie Badezimmer und Aufenthalts- und Schulräume. Die Minderjährigen sollen nach Angaben der Sozialbehörde etwa acht Monate in der Einrichtung bleiben und rund um die Uhr betreut werden.


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