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Corona Lockerungen Öffnungen Was gilt
Seit Freitag gelten neue Öffnungen in Hamburg. Foto: Lukas Görlitz
Corona

Weitere Lockerungen in Hamburg: Was gilt ab jetzt? [UPDATE]

Der Senat hat weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen: Wie viele Personen darf ich treffen? Was muss ich in Restaurants beachten? Was darf ich, wenn ich geimpft bin?

Von Lukas Görlitz

Trotz Lockerungen gehen die Neuinfektion in Hamburg immer weiter zurück. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in Hamburg liegt Stand Freitag bei 17,1 – so niedrig wie seit September nicht mehr. Daraufhin lockerte der Senat weitere Corona-Regeln. Eine Übersicht.

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Mit wie vielen Personen darf ich mich treffen?

Die Kontaktbeschränkung gilt im Innen- und Außenbereich für zehn Personen. Eine Beschränkung bezüglich der Anzahl der Haushalte gibt es nicht. Kinder unter 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt.

Kann ich wieder im Restaurant essen?

Ja, Gaststätten haben ihre Innen- und Außengastronomie geöffnet. Pro Tisch dürfen höchstens zehn Personen zusammenkommen. Eine Haushaltsbeschränkung gibt es nicht. Für den Besuch im Innenbereich ist ein negativer Corona-Test nötig. Die Restaurants und Bars müssen für eine Kontaktverfolgung sorgen.

Für die Innengastronomie gilt ab 23 Uhr eine Sperrstunde. Alkoholische Getränke zum Mitnehmen zu verkaufen, ist nicht erlaubt. An bestimmten Orten wie dem Schanzenviertel oder St. Pauli gelten strengere Regeln. Im Stadtpark gilt freitags und samstags ab 21 Uhr ein Mitführ- und Konsumverbot für Alkohol.

Wer darf mit wem Sport machen?

Für Sport im Freien gibt es keine Personenbegrenzung. In Innenräume gilt eine Einschränkung von einer Person pro 10 Quadratmeter Fläche. Es gilt weiterhin die Testpflicht für Sport in Räumen oder Hallen. Für Kinder unter 14 Jahren ist die Personenbegrenzung für Sport im Freien aufgehoben. Fitness-, Sport- und Yogastudios haben geöffnet. Voraussetzung für den Besuch ist ein negativer Schnelltest.

Wellnessangebote wie Freibäder und Saunen sowie Freizeitaktivitäten wie Kletterseilgärten, Escape-Rooms oder Skateparks dürfen öffnen. Die Einrichtungen sind verpflichtet, die Kontaktdaten zur Verfolgung aufzunehmen. Für den Einlass ist ein negativer Schnelltest notwendig.

Welche Veranstaltungsorte können wieder besucht werden?

Theater, Konzerte und vergleichbare Veranstaltungen sind mit Abstands- und Hygieneregeln, Testpflicht, Kontaktverfolgung, Personenbegrenzung und Maskenpflicht geöffnet. Unter den gleichen Voraussetzungen sind Veranstaltungen zur Unterhaltung unter freiem Himmel und mit festen Sitzplätzen bis zu einer Personenzahl von 500 möglich. Ohne Sitzplätze liegt die Obergrenze bei 250 Personen. Veranstaltungen in Innenräumen mit maximal 100 Personen möglich, wenn die Menschen feste Sitzplätze haben. Ist das nicht der Fall, dürfen maximal 50 Personen teilnehmen.

Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäuser sind bereits geöffnet. Der Hamburger Dom findet unter bestimmten Vorlagen statt. Sonstige Veranstaltungen in Innenräumen sind unter gleichen Auflagen mit bis zu 50 Personen möglich.

Sportveranstaltungen im Freien können mit bis zu 650 Zuschauern stattfinden. Voraussetzung ist eine Testpflicht, ein fester Sitzplatz, Kontaktnachverfolgung und das Tragen einer medizinischen Maske. Auf Stehplätzen müssen die Zuschauer einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.

Wie sieht es mit Tanzveranstaltungen aus?

Tanzveranstaltungen im Freien können bis zu einer Personenzahl von 250 Personen stattfinden. Die Veranstalter müssen ein Hygiene- und Schutzkonzept vorlegen und für eine Kontaktverfolgung sorgen. Teilnehmer müssen sich für die Veranstaltungen anmelden, Abstände einhalten und einen negativen Corona-Test, eine Impf- oder Genesenenbescheinigung mitbringen.

Sind private Feiern wieder erlaubt?

Ja, private Feiern sind wieder erlaubt. Bei einer Personenzahl über zehn Personen müssen alle Personen die Abstands- und Hygieneregeln einhalten, eine Maske tragen und einen negativen Test vorweisen. Hochzeiten und andere private Feierlichkeiten gelten als Veranstaltung ohne feste Sitzplätze

Haben Tourismusangebote geöffnet?

Beherbergungseinrichtungen wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder Campingplätze haben mit voller Kapazität geöffnet. Gäste müssen vor Beginn des Aufenthalts einen negativen Corona-Test vorlegen und jeweils nach weiteren 72 Stunden einen neuen Test machen lassen. Zudem müssen Kontaktdaten zur Nachverfolgung übermittelt werden.

Hafen-, Stadtrundfahrten und Gästeführungen sind mit Abstands- und Hygieneregeln möglich. Im Innenbereich wird ein negativer Corona-Test benötigt. Für touristische Gästeführungen gilt eine Begrenzung der Gruppengrößen von 20 Personen im Freien und zehn Personen im Innenbereich.

Seit Freitag können Kreuzfahrtschiffe wieder aus Hamburg ablegen. Für das Boarding benötigen Passagiere einen negativen Corona-Test.

Was gilt in Schulen?

Alle Schüler können wieder am normalen Präsenzunterricht teilnehmen. Es gilt keine Präsenzpflicht. Weiterhin muss jeder Schüler zweimal in der Woche einen Schnelltest in der Schule durchführen.

Außerschulische Bildungseinrichtungen wie Musikschulen sind geöffnet. Mit Testpflicht, Abstand und in halber Gruppengröße können Kinder und Jugendliche die Einrichtungen besuchen.

In den Hochschulen können wieder mehr Formate in Präsenz stattfinden. Besonders Prüfungsvorbereitungen, Prüfungsleistungen, Forschungs- und Lehrtätigkeiten in Laboren und Werkstätten sollen wieder vor Ort möglich sein.

Wie sieht die Betreuung in Kitas aus?

Die Kindertageseinrichtungen sind seit dem 7. Juni wieder im normalen Regelbetrieb.

Ist der Einzelhandel geöffnet?

Ja, der Einzelhandel ist geöffnet. Neben Hygiene- und Abstandsregeln muss die Personenzahl im Laden begrenzt werden. Eine Kontaktnachverfolgung der Besucher findet statt. Ein tagesaktueller Schnelltest ist nicht notwendig.

Gilt weiterhin die Homeoffice-Pflicht?

Eine Homeoffice-Pflicht gilt seit dem 1. Juli nicht mehr. Unternehmen müssen weiterhin für Corona-Maßnahmen im Gebäude sorgen. Nur eine begrenzte Zahl an Personen sind in geschlossenen Räumen erlaubt. Angestellte müssen eine medizinische Maske am Arbeitsplatz tragen, wenn sich mehr als eine Person im Raum befindet. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern weiterhin zwei Schnelltests pro Woche zur Verfügung stellen.

Welche körpernahen Dienstleistungen haben geöffnet?

Über Fußpflege und Friseur hinaus sind körpernahe Dienstleistungen wie in Kosmetikstudios, Massagesalons, Sonnenstudios oder Tattoostudios möglich. Für den Besuch der Einrichtungen ist ein negativer Schnelltest nötig.

Wo kann ich einen Schnelltest machen lassen?

Eine Übersicht über die Schnelltestzentren in Eimsbüttel ist hier zu finden. Die Testergebnisse behalten ihre Gültigkeit bis 48 Stunden nach dem Test.

Wo und wann muss ich eine Maske tragen?

In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht. Gleiches gilt in Innenräumen von öffentlich zugänglichen Gebäuden wie zum Beispiel im Einzelhandel, in gastronomischen Einrichtungen, körpernahen Dienstleistungen, Gottesdiensten, Kultureinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Hotels, Ämtern, Arbeitsstätten. Im Büro ist eine Maske zu tragen, wenn mehr als zwei Personen im Raum sind.

In Außenbereichen ist eine Maske zu tragen, wenn ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Eine Maskenpflicht gilt weiterhin auf Wochenmärkten, bei Gesundheitsbehandlungen, in Warteschlangen und touristischen Stadtrundfahrten.

Auch Geimpfte und Genesene müssen weiterhin Masken tragen, wo es vorgeschrieben ist.

Was dürfen Geimpfte und Genesene?

Für vollständig geimpfte und genesene Personen gilt keine Schnelltest-Testpflicht. Mit Impfausweis oder einem Genesenennachweis (z.B. ein positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt) können sie ohne Schnelltest zum Friseur oder in den erweiterten Einzelhandel. Bei Treffen von verschiedenen Haushalten zählen Geimpfte und Genesene nicht mit und können sich sogar untereinander ohne Personenbegrenzung treffen.

Dieser Artikel wurde am 18. und 22. Juni sowie am 2. Juli aktualisiert und die aktuellen Maßnahmen angepasst.

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