Mietpreisbremse für Mikroapartments: Das könnte sich ändern
Hamburg und Bremen haben sich im Bundesrat dafür eingesetzt, überteuerte Mieten bei möblierten Kurzzeitvermietungen und Mikroapartments einzuschränken.
Von Aaron MüllerHamburg und Bremen haben im Bundesrat eine Initiative eingebracht, die Schlupflöcher bei der Mietpreisbremse schließen soll. Ziel sei es, bundesweit Mieterinnen und Mieter besser vor überhöhten Mieten zu schützen. Damit das wirksam wird, muss der Bund das Bürgerliche Gesetzbuch anpassen.
Kernpunkte der Reform
Aus einer Pressemitteilung des Hamburger Senats geht hervor, was die Änderungen bewirken würden. Möblierte Vermietungen könnten demnach nicht mehr genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Der Möblierungszuschlag müsste transparent ausgewiesen und gedeckelt werden. Zusätzlich sollen Kurzzeitvermietungen ab einer Mietdauer von sechs Monaten sowie Kettenverträge befristeter Kurzzeitmietverträge zwischen denselben Parteien nicht mehr automatisch von der Mietpreisbremse ausgenommen sein.
Die Hamburger Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Anna Gallina, betont, dass diese Maßnahmen notwendig seien, um in angespannten Wohnungsmärkten echten Mieterschutz durchzusetzen und Tricksereien zu verhindern.
Hintergrund zur Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse begrenzt Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ausgenommen davon sind zum Beispiel Neubauten ab 2014 oder umfassend modernisierte Wohnungen.
Ursprünglich galt die Mietpreisbremse bis Ende 2025. Nun soll sie für das gesamte Hamburger Stadtgebiet bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden. Der Grund: Der Wohnungsmarkt sei weiterhin angespannt, heißt es von der Stadt Hamburg.
Was bedeutet das für Mikroapartments?
In Eimsbüttel hatten zuletzt überteuerte Mikroapartments, die für eine kurze und begrenzte Mietdauer vermittelt werden, für Aufsehen gesorgt. Mit der jetzigen Initiative sollen absurde Mietpreise – in einem Mikroapartment bei der Apostelkirche lag der Quadratmeterpreis zum Beispiel bei 115 Euro – verhindert werden.
Sofern die vorgelegten Gesetzesanpassungen umgesetzt werden, sind auch Mikroapartments von den Änderungen eingeschlossen. Für Wohnungen unter 25 Quadratmetern war die ortsübliche Vergleichsmiete bisher schwer zu ermitteln, da sie im Hamburger Mietenspiegel fehlte. Das soll sich mit dem neuen Mietenspiegel, der noch dieses Jahr vorgestellt werden soll, ändern, sagt ein Sprecher der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
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