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Foto: Canva / Privatarchiv Georg Winter
Umweltschutz

„Viele der Menschenrechte verlieren bei fortschreitender Umweltzerstörung ihren Sinn“

Vor 75 Jahren verabschiedeten die Vereinten Nationen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Der Jurist Georg Winter fordert eine Ergänzung der Charta – um die Rechte der Natur.

Von Vanessa Leitschuh

Am 10. Dezember 1948, in einer vom Zweiten Weltkrieg gezeichneten Welt, gab sich die Menschheit eine gemeinsame Vision: die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Ein Dokument, das die Würde, die Freiheit und die Gleichheit aller Menschen festschrieb.

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Doch in Zeiten globaler Probleme sind neue Perspektiven gefragt. Die Klimakrise bedroht nicht nur unsere Umwelt, sondern auch die Lebensgrundlagen der Menschen. Einer, der sich schon seit 15 Jahren für eine Erweiterung der Menschenrechte einsetzt, ist Georg Winter.

Als Jurist dachte er über das bestehende Recht hinaus und prägte die Idee, der Natur eigene Rechte zu geben. Bereits 2008 startete er eine bundes­weite Initiative für Rechte der Natur und wurde Gründungs­mit­glied des Netzwerks Rechte der Natur. Das Ziel: Unsere Demokratie zur „Biokratie” wei­­ter­­zu­ent­wickeln und nicht nur dem Menschen, sondern allen Lebe­wesen eigene Rechte einzuräumen. 

Herr Winter, wie können wir unsere Lebensgrundlagen auch in Zukunft sichern?

Was wir als unsere Umwelt betrachten, ist unsere Mitwelt. Sie umfasst alles Leben: die Pflanzen, die Tiere, die Ökosysteme. Es sind unser aller Lebensgrundlagen, die es zu schützen gilt. Was nützen uns allein die Menschenrechte, wenn wir kein Wasser haben?

Deshalb habe ich 2022 die gemeinnützige „Winter Stiftung für Rechte der Natur“ ins Leben gerufen. Mit dem Ziel, ökologische Rahmenbedingungen zu schaffen und Einfluss auf ihre rechtskonforme Umsetzung im Sinne der Nachhaltigkeit zu nehmen. In der Satzung habe ich meine Überzeugung verankert, dass die Rechtsordnungen nicht nur den Menschen, sondern ebenso der Natur dienen müssen.

Wie bringen wir diese ökologischen Rahmenbedingungen ins Rechtssystem?

Unsere gesamte Rechtsordnung hat Schlagseite, indem sie allein dem Menschen und keinem anderen Lebewesen einklagbare Rechte zugesteht. Das ist historisch erklärbar, aber geradezu gefährlich, wenn es um das Schicksal künftiger Generationen geht. Indem der Mensch der Natur eigene Rechte zugesteht und sie damit in seiner Rechtsordnung auf Augenhöhe stellt, dient er gleichzeitig sich selbst. Der Mensch kann sich selbst am besten schützen, indem er die Natur vor sich schützt.

Viele der Rechte, die den Menschen in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ zugesprochen werden, verlieren bei fortschreitender Umweltzerstörung ihren Sinn. Die Natur interessiert es nicht, ob klimatische Veränderungen, Vulkan­ausbrüche oder Seuchen in ein verfassungsmäßiges Recht des Menschen auf ­körperliche Unversehrtheit eingreifen. Menschenrechte brauchen „Rechte der Natur“.

Nun feiert die Erklärung der Menschenrechte 75. Jahrestag. Sie forderten schon vor 15 Jahren, die Charta um eine Erklärung der „Rechte der Natur” zu ergänzen. Was hat sich seitdem getan?

Im Jahr 2015 haben die Vereinten Nationen in New York die Agenda 2030 verabschiedet und damit 17 globale Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals, für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung gesetzt. Die Agenda ist ein Fahrplan für die Zukunft, mit dem weltweit ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden soll und die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft bewahrt werden sollen. Sie richtet sich an Regierungen, an die Privatwirtschaft, an die Wissenschaft aber auch an die Zivilgesellschaft. Damit sollen Armut bekämpft, Bildung gesichert, Gleichstellung erreicht und Leben an Land und unter Wasser geschützt werden. Auch soll nachhaltig produziert und konsumiert werden.

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Biokratie und Naturrechte

Im Lauf der Geschichte wurde der Kreis der Mitbestimmenden immer weiter ausgedehnt: von der Monar­chie bis zur Demokratie. Der nächste konsequente Schritt wäre, so die Initiative Rechte der Natur, die Beteiligung aller Geschöpfe. Nach bisherigem Rechts­verständnis sind Tiere und Pflanzen Sachen, die man besitzen, zerstören oder schützen kann. Hat die Natur eigene Rechte, können diese eingeklagt werden. Jeder kann dann – zum Beispiel bei Umweltverschmutzung – vor Gericht ziehen, auch ohne persönlich betroffen zu sein.

In einigen Staaten gibt es bereits Geset­ze, die der Natur Rechte garantieren. Ecuador war 2008 das erste Land, das Naturrechte in der Verfassung verankert hat. Mit der Lagune Mar Menor in Spanien wurde erstmals in Europa ein Ökosystem als Rechtsperson an­er­kannt.

Die Fragen sind ein Ausschnitt aus dem Interview mit Georg Winter im aktuellen Eimsbütteler Nachrichten Magazin. Das komplette Interview liest du im Magazin #33 – jetzt am Kiosk und online erhältlich.


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