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Ab dem 1. April ist der Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland legal.
Am 1. April tritt das Cannabisgesetz in Deutschland in Kraft. Damit wird der Besitz und Anbau von Cannabis legal. Foto: Canva
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Cannabis ab April legal: Was bedeutet das für Eimsbüttel? 

Ab dem 1. April ist der Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland legal. Welche Regeln dann gelten – und wobei noch immer Unklarheit besteht.

Von Jacob Gehring

Anfang April passiert das, worauf viele lange hofften: Volljährige Personen dürfen in Deutschland legal Cannabis anbauen und besitzen. Ab Juli sollen dann auch die sogenannten Cannabis Social Clubs an den Start gehen.

Doch welche Auswirkungen hat die Legalisierung konkret für Eimsbüttel?

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Cannabis: Diese Regeln gelten ab Anfang April

Mit der Entscheidung des Bundesrates vom vergangenen Freitag ist der Besitz und private Anbau von Cannabis ab dem 1. April in Deutschland legal. Personen über 18 Jahren dürfen künftig bis zu 25 Gramm bei sich führen beziehungsweise bis zu 50 Gramm zu Hause lagern. Wer bis zu 5 Gramm mehr bei sich trägt oder bis zu 10 Gramm mehr als vorgeschrieben zu Hause aufbewahrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Besitz von größeren Mengen stellt eine Straftat dar.

Privatpersonen dürfen bis zu drei Pflanzen zu Hause anbauen. Eine kommerzielle Weitergabe sowie eine Weitergabe an Minderjährige bleibt untersagt und stellt eine Straftat dar. 

Kinder- und Jugendschutz

Das Kiffen wird zukünftig nicht überall erlaubt sein. Zum Kinder- und Jugendschutz wird der öffentliche Konsum beschränkt. Im Umkreis von 100 Metern von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und Sportanlagen sowie in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen bleibt der Konsum verboten. Gleiches gilt für das Kiffen in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Ein Verstoß gegen diese Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Was bedeutet das Cannabisgesetz für Eimsbüttel?

Für Eimsbüttel gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie in ganz Deutschland. Aufgrund der hohen Dichte an Schulen, Kitas, Spielplätzen und Sportstätten ist jedoch fraglich, wie sich die Legalisierung im Stadtbild bemerkbar machen wird.

Im Gesetz ist von einem Verbot in „Sichtweite” der genannten Einrichtungen – damit ist ein Radius von 100 Metern gemeint – die Rede. Es ergeben sich zwei mögliche Auslegungen, nach denen die Behörden die Situation beurteilen könnten:

Möglichkeit 1: 100-Meter-Radius

Wer die im Gesetz verankerten 100 Meter Entfernung einhält, könnte sich in teils absurd anmutenden Situationen wiederfinden. So darf nach der 100-Meter-Regel beispielsweise an einer Ecke der Osterstraße gekifft werden, während der Konsum ein paar Meter weiter verboten sein soll. Ein anderes Beispiel: Am Weiher wäre der Konsum am südöstlichen Ufer erlaubt, während am nordwestlichen Ufer nicht gekifft werden dürfte. Es entsteht ein Flickenteppich, der für mehr Verwirrung als Klarheit sorgen könnte.

Die größten zusammenhängenden Gebiete, in denen das Kiffen legal sein soll, ergeben sich so zum Beispiel rund um die Universität, das Universitätsklinikum Eppendorf, verschiedene Kleingartenvereine sowie im Niendorfer Gehege. 

Möglichkeit 2: „Sichtweite”

Wenn man die Formulierung der „Sichtweite” genau nimmt, dann ergeben sich mehr Gebiete, wo gekifft werden darf. Hier würde der 100-Meter-Radius nur dann eine Rolle spielen, wenn Schulen, Kitas, Spielplätze oder Sportstätten wirklich in Sichtweite sind. Allerdings könnte aufgrund mangelnder Ortskenntnis eine unübersichtliche Lage für die Konsumenten entstehen.

Auf Nachfrage bestätigte die Pressestelle der Polizei die Unklarheit: „Wie sich das in unserem Einsatzalltag genau darstellt, werden wir ab nächster Woche wissen.” 


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