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Corona Regeln Maßnahmen Hamburg Eimsbüttel
Seit Mittwoch gelten in Hamburg neue Corona-Regeln. Foto: Eimsbütteler Nachrichten
Übersicht

Corona-Maßnahmen: Was gilt ab Mittwoch?

Seit einer Woche liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Hamburg unter 100. Der Senat hat die Corona-Regeln gelockert. Was gilt jetzt? Eine Übersicht.

Von Lukas Görlitz

Ab Mittwoch, dem 12. Mai lockert Hamburg die Corona-Maßnahmen. Was gilt jetzt bezüglich Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperre und Co.? Eine Übersicht über die neuen Beschlüsse des Senats.


Mit wie vielen Personen darf ich mich treffen?

Bei privaten Treffen darf man sich weiterhin nur mit dem eigenen Haushalt und maximal einer Person aus einem weiteren Hausstand treffen. Kinder unter 14 Jahren sind von der Regel ausgenommen.

Gilt weiterhin die Ausgangssperre?

Nein, ab Mittwoch, den 12. Mai gibt es keine nächtliche Ausgangsbeschränkung mehr. Somit kann der Einzelhandel auch nach 21 Uhr offen bleiben. Der HVV nimmt seine Nachtfahrten wieder auf.

Welche Läden haben geöffnet?

Geöffnet sind: Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Drogerien, Abhol- und Lieferdienste, Großhandel, Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartenmärkte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätte, Banken, Sparkassen und Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte.

„Click & Collect“ ist im gesamten Einzelhandel möglich.

Kann ich mein Kind wieder in die Kita bringen?

Ab den 17. Mai ist die Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb vorgesehen. Somit haben alle Kinder einen Anspruch auf mindestens 20 Stunden Betreuung pro Woche in einer Kindertagesstätte. Den vollen Umfang können Alleinerziehende, Eltern in systemrelevanten Berufen oder Familien in Not in Anspruch nehmen.

Wer darf mit wem Sport machen?

Bis zu zehn Kinder unter 15 Jahren dürfen im Freien zusammen Sport machen. Für Aufsichtspersonen gilt eine Testpflicht.

Erwachsene dürfen ausschließlich zu zweit oder mit angehörigen des eigenen Haushalts Sport betreiben. Mannschaftssport ist nicht erlaubt. Fitnessstudios bleiben geschlossen.

Was gilt in den Schulen?

Nach den Mai-Ferien ist Wechselunterricht für alle Klassenstufen vorgesehen. Schüler im Präsenzunterricht müssen zweimal in der Woche einen Schnelltest in der Schule durchführen. Es gilt weiterhin keine Schulpflicht.

Wo und wann muss ich eine Maske tragen?

In öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Friseuren, der Fußpflege und Gesundheitsbehandlungen ist das Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbare KN95-Masken Pflicht. Medizinische Masken müssen im Einzelhandel, auf Wochenmärkten, in gastronomischen Einrichtungen, Gottesdiensten, Hotels, Ämtern, Arbeitsstätten und ähnlichen räumlichen Bereichen getragen werden.

Im Büro ist eine Maske zu tragen, wenn mehr als zwei Personen im Raum sind. An bestimmten öffentlichen Plätzen und Grünanlagen gilt ebenfalls eine Maskenpflicht, beispielsweise rund um die Alster oder im Stadtpark. In Fahrzeugen gilt die Maskenpflicht für Beifahrer, wenn mehrere Haushalte in einem PKW sitzen. Die generelle Maskenpflicht für Begleitpersonen auf Spielplätzen ist aufgehoben.

Was dürfen Geimpfte und Genesene?

Für vollständig geimpfte und genesene Personen gilt keine Testpflicht mehr. Mit Impfausweis oder einem 28 Tage alten positiven PCR-Test können sie ohne Schnelltest zum Friseur oder in den erweiterten Einzelhandel, sobald diese wieder geöffnet ist. Bei Treffen von verschiedenen Haushalten zählen Geimpfte und Genesene nicht mit.

Wann kann ich wieder ins Museum gehen?

Ab dem 17. Mai können Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Ausstellungshäuser öffnen. Voraussetzung ist die Einhaltung der Hygienemaßnahmen, Personenzahlbegrenzung, Testpflicht für Besucher und digitalen Kontaktnachverfolgung.

Hagenbecks Tierpark und Botanische Gärten haben seit dem 24. April ihre Außenbereiche geöffnet. Ein Besuch ist nur mit negativen Corona-Test und Termin möglich.

Welche körpernahen Dienstleistungen kann ich in Anspruch nehmen?

Im Bereich der Körperpflege haben nur Friseure und Fußpflege geöffnet. Alle Personen müssen eine medizinische Masken tragen. Zudem ist ein tagesaktueller Corona-Test Pflicht, der schriftlich oder digital vorgezeigt werden kann. Physio- und Ergotherapie sowie logopädische Behandlungen sind weiterhin möglich. Kosmetikstudios, Massagesalons oder Tattoo-Studios bleiben geschlossen.

Kann ich wieder im Restaurant essen?

Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen sind weiterhin geschlossen. Die Gaststätten können Essen zum Mitnehmen anbieten. Der Verkauf von alkoholischen Getränken zum unmittelbaren Verzehr ist untersagt.



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