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Im Bezirk Eimsbüttel sollen zehn E-Scooter Stellplätze eingerichtet werden. Symbolfoto: Henning Angerer
Im Bezirk Eimsbüttel sollen zehn E-Scooter Stellplätze eingerichtet werden. Symbolfoto: Henning Angerer
Verkehr

E-Scooter-Abstellflächen in Eimsbüttel gefordert

Ein Antrag der Grünen sieht zehn neue Abstellflächen für E-Scooter in Eimsbüttel vor. Das Ziel: sichere Gehwege und bessere Anbindung. Die Idee ist nicht neu.

Von Aaron Müller

Die Eimsbütteler Bezirksfraktion der Grünen will feste Abstellflächen für E-Scooter einrichten. Hintergrund sei, dass das Bereitstellen von E-Scootern seit diesem Jahr als straßenrechtliche Sondernutzung gelte, wodurch Anbieter dafür Gebühren zahlen müssen.

Ein Teil dieser Gebühren soll nun dem Ausbau von Abstellflächen dienen. Die Stadt Hamburg und mehrere E-Scooter-Anbieter haben sich darauf geeinigt.

Wo werden die Abstellflächen für E-Scooter sein?

Die Grünen fordern, dass bis zum Ende des ersten Quartals 2026 zehn Abstellflächen für E-Scooter im Bezirk Eimsbüttel festgelegt werden – bevorzugt an stark frequentierten ÖPNV-Haltestellen wie dem Eidelstedter Platz oder am Schlump.

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Einerseits soll die Verkehrsinfrastruktur durch die Anbindung der Scooter an Bus und Bahn verbessert werden. Andererseits soll die Straßensituation sicherer gestaltet werden, insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigung, indem die Roller nicht mehr willkürlich abgestellt werden können.

Der Antrag wurde am 25. September von der Bezirksversammlung mehrheitlich beschlossen.

Ähnlicher Antrag bereits vor Jahren

Die Idee der Grünen ist nicht neu: Bereits 2022 stellte die Eimsbütteler Bezirksfraktion der Linken einen ähnlichen Antrag und forderte kostenpflichtige Abstellflächen für E-Scooter, um das willkürliche Parken zu verhindern.

Schon damals wies die Linke darauf hin, dass das rücksichtslose Abstellen der Roller für Menschen mit Behinderungen sowie für Eltern mit Kinderwagen gefährlich sei. Zugleich wiesen sie darauf hin, dass E-Scooter-Anbieter Stellflächen kostenfrei nutzen, während andere Unternehmen dafür zahlen müssen.

2022 noch wenig Erfolg

Vor 2025 war das Abstellen von E-Scootern noch keine straßenrechtliche Sondernutzung. Ein Umstand, auf den die Linken damals hinwiesen.

Nur einer der vier geforderten Punkte wurde 2022 angenommen. Mit den Verleihfirmen sollten im Bezirk verpflichtende und gebührenpflichtige Abstellzonen nach dem Vorbild des Schanzenviertels eingerichtet werden.


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