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Einstimmige Entscheidung für mehr Toleranz. Foto: Neele Wulff
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel bei einer Abstimmung. Foto: Neele Wulff

FAQ Bezirksversammlung

Am 25. Mai 2014 finden, parallel zu den Europawahlen, die Bezirksversammlungswahlen statt. Die Eimsbütteler Nachrichten haben zu diesem Anlass einen Fragen- und Antwortenkatalog zu Struktur und Befugnissen der Bezirksversammlung Eimsbüttel zusammengestellt.

Von Nora Helbling

In Hamburg gibt es sieben Bezirke: Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg. Jeder Bezirk hat ein für die Verwaltung zuständiges Bezirksamt in dem die Bezirksversammlung gebildet wird.

1. Wie oft trifft sich die Bezirksversammlung?

Die Bezirksversammlung kommt einmal im Monat in öffentlicher Sitzung im Bezirksamt Eimsbüttel (Grindelberg 62-66) zusammen.

2. Wie oft wird die Bezirksversammlung gewählt?

Gewählt wird alle 5 Jahre. Das neue Wahlgesetz Hamburgs von 2009 legt fest, dass die Wahl der Bezirksversammlung ab diesem Jahr parallel zu den Europawahlen am 25. Mai 2014 stattfinden wird.

3. Wer und wie viele sitzen in der Bezirksversammlung Eimsbüttel?

Die Anzahl der Sitze ist abhängig von der Größe des Bezirks. Bei einer Einwohnerzahl bis zu 400 000, wie auch in Eimsbüttel (245.979 Einwohner, Stand 2011), werden 51 Sitze vergeben. Die Mitglieder der Bezirksversammlung dürfen nicht im Senat oder im Bezirksamt beschäftigt sein. Alle Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Verteilung der 51 Sitze sieht in Eimsbüttel derzeit folgendermaßen aus:

SPD23
CDU12
GRÜNE/GAL10
DIE LINKE3
FDP3

Vorsitzende der Bezirksversammlung ist Mechthild Führbaum (SPD). Aufgabe der Vorsitzenden ist die Vertretung der Bezirksversammlung gegenüber der Öffentlichkeit, dem Bezirksamt und den übrigen Behörden Hamburgs.

4. Wie sieht die Struktur der Bezirksversammlung aus?

Die Bezirksversammlung besteht aus Fraktionen und Ausschüssen.

Fraktionen: Derzeit hat sich jede in der BV vertretene Partei zu einer Fraktion zusammengeschlossen. Fraktionen werden gebildet, um gemeinsame politische Ziele zu verfolgen. Sie unterstützen ihre Mitglieder, ihre Tätigkeit innerhalb der Bezirksversammlung und deren Ausschüssen auszuüben und aufeinander abzustimmen.

Ausschüsse: In der Bezirksversammlung gibt es 16 Ausschüsse wie beispielsweise der Jugendhilfeausschuss oder der Ausschuss für Grün, Umwelt und Verbraucherschutz. Diese werden zur Vorbereitung der Beschlüsse der Bezirksversammlung eingesetzt. Die Sitzungen der Ausschüsse finden unabhängig von den Bezirksversammlungen statt und sind in der Regel ebenfalls öffentlich.

5. Rechte und Inhalte der Bezirksversammlung

Die Bezirksversammlungen sind gewählte Verwaltungsausschüsse und keine Parlamente. Sie können daher auch keine Gesetze erlassen. Die Versammlung trifft sich um Themen, die den Bezirk Eimsbüttel betreffen, zu besprechen und zu beschließen (Beispiel für ein Sitzungsprotokoll der BV). Außerdem kontrolliert die Bezirksversammlung die Führung der Geschäfte des Bezirksamts und kann für das Bezirksamt bindende Beschlüsse fassen.

Grundsätzlich hat die BV keine „originären Verwaltungsaufgaben“, diese werden vom Senat zugewiesen. Zudem herrscht das Evokationsprinzip, was heißt, dass der Senat und die Bürgerschaft das Recht haben, Angelegenheiten der Bezirksversammlung an sich zu ziehen. Beispielsweise 2012 bei dem Bebauungsplan Langenhorn 73.

6. Können die Bürger mitreden?

Bei den öffentlichen Sitzungen der Bezirksversammlung kann jeder Bürger zu Beginn in der „Bürgerfragestunde“ seine Anliegen vortragen und die Fraktionen dazu befragen.

7. Wo findet man die Rechtsgrundlagen für die Bezirksversammlung und deren Wahl?

Im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl) ist das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) zu finden. Rechtliche Ausführungen zur Wahl sind im Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG) erläutert.

Wir freuen uns auf weitere Fragen unter redaktion@eimsbuetteler-nachrichten.de

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