Umstrittene Bebauung im Grindelhof: Bringt ein Gutachten die Wende?
Obwohl Anwohner seit Jahren gegen eine Bebauung im Grindelhof 87 protestieren, sollen jetzt Wohnhäuser im begrünten Hinterhof entstehen. Ein neues Rechtsgutachten könnte die Lage verändern.
Von Julia HaasIm dicht bebauten Grindelviertel zählt der Hinterhof des Grindelhofs 87 zu den letzten Grünflächen. Mehrere Bauherren haben in den letzten Jahren versucht, das zu ändern. Ihr Ziel: Wohnhäuser statt Freifläche. Benachbarte Anwohner wehrten sich dagegen.
Seit Jahresbeginn liegt ein neuer Bauantrag für den Hinterhof vor. Ein aktuelles Rechtsgutachten könnte jetzt aber die Wende bringen.
Grindelhof 87: Im Hinterhof sollen Wohnhäuser entstehen
Eigentümer des Grindelhofs 87 ist seit Mai 2022 die Anima Projektentwicklungsgesellschaft. Sie besitzt sowohl das Vorderhaus gegenüber des Hallerplatzes, in dessen Erdgeschoss sich das Restaurant „Mission Pizza“ befindet, als auch den Hinterhof, eine Grünfläche mit Tiefgarage.
Nach eigenen Angaben plant die Projektentwicklungsgesellschaft, das Vorderhaus zu sanieren. Im Hinterhof sollen Wohnhäuser entstehen.
Bezirkspolitiker unterstützten Anwohner im Grindelhof
Letzteres empfinden Nachbarn als unzumutbare Verdichtung. Die Initiative „Wundervolles Grindel“ befürchtet, Neubauten könnten die umliegenden denkmalgeschützten Gebäude gefährden. Sowohl in ihrem Erscheinungsbild als auch in ihrer Bausubstanz. Auf ihrer Website äußern die Mitglieder zudem Bedenken hinsichtlich des Klimaschutzes: „Hier wird eine weitere Fläche in der Stadt Hamburg versiegelt und das Mikroklima nachteilig verändert, weil die Grünfläche entfällt.“
In der Eimsbütteler Bezirkspolitik stieß das Anliegen der Anwohner auf Unterstützung. Im Dezember forderten Grüne und FDP die Bezirksversammlung auf, die dichte Bebauung zu verhindern.
Beschluss im Dezember: Erfolg für die Initiative
Ein gemeinsamer Antrag sah die Aufstellung eines Bebauungsplans für die betroffenen Grundstücke vor. Ziel war es, den „derzeitigen Zustand vor einer weiteren unverhältnismäßigen und unzumutbaren Verdichtung eines ohnehin schon intensiv besiedelten Quartiers“ zu schützen.
Die Bezirksversammlung beschloss den Antrag gegen die Stimmen von SPD und CDU mehrheitlich. Mitglieder der Initiative bezeichneten das Ergebnis als Erfolg.
Bezirksamt hebelt Entscheidung aus
Dann die Wende: Die Bezirksamtsleitung beanstandete kurz nach der Sitzung den Antrag. „Der Beschluss überschreitet die Grenzen des Entscheidungsrechts der Bezirksversammlung“, erklärte Kay Becker, Pressesprecher des Bezirksamts Eimsbüttel.
Wenn das Bezirksamt einen Beschluss der Bezirksversammlung beanstandet, hat das aufschiebende Wirkung. Das heißt, das Bezirksamt muss den Beschluss nicht umsetzen, bis der Senat über das Anliegen entschieden hat.
Alle Zeichen stehen auf Bauen
Seit der Beanstandung sind mehrere Monate vergangen. Der Senat hat sich bislang nicht dazu geäußert.
Für die Anima Projektentwicklungsgesellschaft, die in der Zwischenzeit ihren Bauantrag eingereicht hat, stehen die Zeichen auf Bauen.
Bringt ein Rechtsgutachten die Wende?
Ob es dazu kommt? Ein neues Rechtsgutachten könnte für die Antwort entscheidend sein.
Anwohner hatten das Gutachten in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob die Beanstandung durch das Bezirksamt rechtmäßig war.
Das Gutachten liegt den Eimsbütteler Nachrichten vor. Daraus geht hervor, dass die Bezirksversammlung selbst zwar keinen Bebauungsplan aufstellen, das Bezirksamt aber auffordern könne, dies zu tun. Und dabei auch den Inhalt des beabsichtigten Plans grob skizzieren dürfe.
Laut Gutachten ist die Bezirksversammlung grundsätzlich berechtigt, darüber zu entscheiden, ob und wie gebaut wird – allerdings nur, wenn die Formulierung stimmt.
Juristische Details nicht berücksichtigt
Im Beschluss vom Dezember war dies nicht der Fall, weshalb die Beanstandung laut Gutachten gerechtfertigt gewesen sei.
Etwas anders verhält sich die Sache bei einem Antrag vom Januar. Diesen hatten Grüne, Linke und FDP als Reaktion auf die Beanstandung eingereicht. Die Bezirksversammlung stimmte zu.
Inhaltlich gab es kaum Unterschiede. Aber: Der Antrag war anders formuliert. Er sah nicht vor, dass die Bezirksversammlung den Bebauungsplan aufstellt, sondern bat die Bezirksamtsleiterin, dies zu tun.
Laut Rechtsgutachten sei auch dieser Antrag bei strenger Wortauslegung nicht ganz geglückt. So handele es sich lediglich um eine Bitte, nicht aber einen Beschluss. Außerdem werde die Bezirksamtsleiterin, nicht aber das Bezirksamt angesprochen.
Grindelhof 87: Alles auf Anfang?
Die Pressestelle des Bezirksamtes gibt auf Nachfrage bekannt: „Das Rechtsgutachten hat keine Auswirkungen auf das laufende Beanstandungsverfahren.“ Der Senat entscheide über die Angelegenheit und diese Entscheidung stehe noch aus.
Fest steht aber: Was die Bezirkspolitik erwirken wollte, nämlich entscheiden, wie im Grindelhof 87 gebaut wird, darf sie grundsätzlich. „Wir haben wenige Befugnisse, aber diese haben wir“, sagt FDP-Fraktionsmitglied Burkhardt Müller-Sönksen.
Mit einem neuen Antrag will die Fraktion jetzt alles richtig machen. Der Inhalt ist gleich geblieben, sprachliche Feinheiten wurden nachjustiert. Am kommenden Donnerstag entscheidet die Bezirksversammlung darüber.
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