Neue Flüchtlingsunterkünfte in Eimsbüttel
Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge hat die Jahresplanung für 2018 veröffentlicht. Vorgesehen ist die Schließung von Erstaufnahmen und der Bau neuer Folgeunterbringungen.
Von Monika DzialasNach der Bilanz Ende 2017 stellte der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) nun die Jahresplanung für 2018 vor. Ausgehend von den Mittelwerten des letzten Jahres wird monatlich mit 300 Schutzsuchenden in Hamburg gerechnet. Hinzu kommt der Bedarf an Unterkünften für wohnungslose Menschen und Familienzusammenführungen.
Durch Umzüge in privaten Wohnraum bleibt die Anzahl von 33.400 untergebrachten Personen in den Aufnahmeeinrichtungen konstant zum Vorjahr.
Erstaufnahmeeinrichtungen schließen
Aufgrund des rückwärtigen Trends von Zuzügen sollen in diesem Jahr rund 3.200 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen außer Betrieb genommen werden. In Eimsbüttel schließen im Zuge dessen die drei Erstaufnahmeeinrichtungen „Flagentwiet I“, „Vogt-Kölln-Straße“ und „Papenreye“. Somit fallen etwa 1250 Plätze im Bezirk weg.
Abbau von Folgeunterkünften
Hinzu kommt der Abbau von rund 3.343 Plätzen in Folgeunterkünften. In Eimsbüttel handelt es sich dabei um knapp 500 Plätze. Grund hierfür ist ein ausgelaufener Mietvertrag in der Unterkunft im Grandweg. Zudem wurde über eine schlechte Bausubstanz und Schimmel geklagt.
Hauptsächlich waren in dieser Einrichtung Familien untergebracht. Diese sollen nun an den Duvenacker ziehen. In der neu entstandenen Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) sollen die Familien „mit Bleibeperspektive auf ein eigenständiges Wohnen vorbereitet werden und können eigene Verträge, zum Beispiel mit Telefonanbietern, schließen“, sagt die Pressesprecherin des sozialen Dienstleistungsunternehmen „fördern & wohnen“ Susanne Schwendtke.
Die Folgeunterkunft in der Holsteiner Chaussee in Schnelsen wird durch einen Neubau ersetzt. Darin werden neue öffentlich rechtliche Unterbringungen (ÖRU) und Mietwohnungen eingerichtet.
Bau neuer Folgeunterkünfte
Des Weiteren sieht der Jahresplan die Einrichtung von 20 neuen Folgeunterkünften in Hamburg vor. Im Bezirk Eimsbüttel sollen fünf Wohnstätten mit rund 1.500 Plätzen geschaffen werden. Die öffentlich rechtlichen Unterbringungen sind einerseits temporär aufgestellte Pavillons. Diese können im Falle eines Nichtgebrauchs abgebaut werden.
Andererseits werden Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen gebaut. Für diese gilt das Flüchtlingsunterbringungsmaßnahmengesetz des Baugesetzbuches. Es erleichtert die Schaffung neuer Unterkünfte. Nach der Begleitung der Familien in ein eigenständiges Wohnen kann das Baurecht geändert werden. Die entstandenen Wohnflächen dienen anschließend als sozialer Wohnraum.
Bürgerverträge und mehr Integration
Ein weiteres Anliegen des Zentralen Koordinierungsstabs ist die Umsetzung der Bürgerverträge, insbesondere der 3x300er Regel. Diese sieht vor, bis Ende 2019 eine Belegung von unter 300 Personen pro Einrichtung zu erreichen.
Weiterhin wird angestrebt die Zahl von sogenannten Überresidenten zu reduzieren. Derzeit leben noch rund 2.300 Geflüchtete länger als ein halbes Jahr in einer Erstaufnahme. Der Leiter des ZKF Anselm Sprandel hat es zum Ziel erklärt „den Überresidenten einen Platz in einer Folgeunterkunft anzubieten und den Menschen damit eine bessere Integration zu ermöglichen“.