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Die Planung und Bauarbeiten für die Geflüchtetenunterkunft in der Bismarckstraße 77/79 liegen nach einem Gerichtsurteil auf Eis. Foto: Julia Haas
Die Planung und Bauarbeiten für die Geflüchtetenunterkunft in der Bismarckstraße 77/79 werden vorerst nicht fortgesetzt. Archivfoto: Eimsbütteler Nachrichten
Amtsgericht

Geflüchtetenunterkunft Bismarckstraße: Pläne nach Urteil auf Eis

Das Amtsgericht hat entschieden: Vorerst darf das Erdgeschoss in der Bismarckstraße nicht zu einer Geflüchtetenunterkunft umgebaut werden.

Von Alexis Milne

Im Laufe des Jahres sollten 30 geflüchtete Jugendliche in das Erdgeschoss der Bismarckstraße 77/79 ziehen. So sahen es zumindest Andreas Gellert, Eigentümer der Fläche, und die Sozialbehörde Hamburg vor. Die anderen Eigentümer des Hauses haben beim Amtsgericht Hamburg-Mitte nun einen Stopp der dafür notwendigen Bauarbeiten erwirkt.

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Mit diesem vorläufigen Urteil liegen die Planungen und Bauarbeiten für die geplante Unterkunft der Sozialbehörde erstmal auf Eis.

Geplante Geflüchtetenunterkunft: Das sagt ein Vertreter der Eigentümer

Am 5. März traf das Amtsgericht die Entscheidung, so die Richterin und Leiterin der Pressestelle Marayke Frantzen auf Anfrage der Eimsbütteler Nachrichten. Ein endgültiges Urteil stehe noch aus, es könne innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden, so Frantzen weiter.

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Christian Lubos von der Immobilienverwaltung, die die Eigentümer vertritt, gehe davon aus, dass der Eigentümer der Erdgeschossfläche nun einen alternativen Plan für die Fläche entwickle.

Urteil in der Bismarckstraße

Die Sozialbehörde habe den zuständigen Landesbetrieb Erziehung und Beratung gebeten, jegliche Bauarbeiten ruhen zu lassen, bis die rechtlichen Verhältnisse unter den Eigentümern geklärt sind, so ein Sprecher. Auf Anfrage der Eimsbütteler Nachrichten hat sich der Eigentümer der Erdgeschossfläche bislang nicht dazu geäußert.

Den Mietvertrag für die Unterkunft hat die Sozialbehörde bereits im November unterschrieben.

Wussten die anderen Eigentümer von den Plänen?

Bereits in der Vergangenheit gab es Uneinigkeiten zwischen den Eigentümern, was den Umbau der Erdgeschossfläche betraf. Die Situation rund um die Immobilie, die nach dem Wohnungseigentümergesetz in 33 eigenständige Einheiten aufgeteilt ist, erwies sich als kompliziert. Auf einer Versammlung der Eigentümer im Juli 2024 hatten diese über Eigentumswohnungen im Erdgeschoss abgestimmt, von einer Geflüchtetenunterkunft war damals wohl nicht die Rede.


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