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Andreas Gellert ist der Eigentümer der Erdgeschossfläche der Bismarckstraße 77/79, in der eigentlich bald junge Geflüchtete einziehen sollten.
Andreas Gellert ist Eigentümer der Erdgeschossfläche der Bismarckstraße 77/79, in der eigentlich bald junge Geflüchtete wohnen sollten. Foto: Christiane Tauer
Immobilien

Geflüchtete Jugendliche in der Bismarckstraße – jetzt spricht der Eigentümer

Die Sozialbehörde möchte eine Geflüchtetenunterkunft im Erdgeschoss der Bismarckstraße 77/79 errichten, doch die Nachbarn gehen von Eigentumswohnungen aus. Kann der Besitzer der Fläche für Klarheit sorgen?

Von Christiane Tauer

Die Nachbarschaft der Bismarckstraße steht vor einem Rätsel: Was wird aus der Erdgeschossfläche der Hausnummer 77/79? Ziehen dort wie von der Sozialbehörde angekündigt bis zu 30 minderjährige Geflüchtete ein oder wird sie zu fünf Eigentumswohnungen umgebaut? Darüber herrscht derzeit Verwirrung. Jetzt meldet sich der Eigentümer des Erdgeschosses in den Eimsbütteler Nachrichten zu Wort.

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Bismarckstraße 77/79: Wer zieht ein?

Sein Name ist Andreas Gellert und er könnte für Klarheit sorgen. Allerdings zeigt sich, dass die Situation rund um die Immobilie, die nach dem Wohnungseigentümergesetz in 33 eigenständige Einheiten aufgeteilt ist, ziemlich kompliziert ist.

„Ich kann nicht sagen, ob es das eine oder das andere wird“, sagt Gellert. Geflüchtete oder Eigentumswohnungen – beides sei nach wie vor möglich.

Ergebnis des Statik-Gutachtens steht aus

Dabei hatte die Eigentümergemeinschaft auf ihrer Versammlung im Juli eigentlich nur über vorbereitende Baumaßnahmen für fünf Eigentumswohnungen abgestimmt. Aus Gellerts Sicht ist die Option „Flüchtlingsunterkunft“ trotzdem nicht vom Tisch. Auch die Sozialbehörde geht weiter davon aus, die Einrichtung eröffnen zu können, wie sie auf Anfrage deutlich machte. Derzeit warten alle Beteiligten auf das Ergebnis des Statik-Gutachtens, das für die Umbaumaßnahmen erforderlich ist – unabhängig von der späteren Nutzung.

Das Gespräch mit den Eimsbütteler Nachrichten nutzt Gellert in erster Linie dazu, den Ablauf der Ereignisse aus seiner Sicht darzustellen, da er bisher nicht zu Wort kam.

Geflüchtete in Bismarckstraße: So fing alles an

In den Blickpunkt der Öffentlichkeit rückte die Bismarckstraße im Frühjahr, als die Sozialbehörde der Eimsbütteler Bezirksversammlung mitteilte, dass sie eine „Erstversorgungsstelle für minderjährige unbegleitete Ausländer“ in dem Haus am Isebekkanal einrichten möchte, und zwar „schnellstmöglich“. Schon im Spätherbst könnten die ersten jungen Männer einziehen.

Vorabstimmungen des Eigentümers mit dem Bezirk und dem Denkmalschutzamt seien positiv verlaufen, hieß es.

Bei der Flüchtlingsunterkunft würde es sich um die erste derartige Einrichtung im Stadtteil Eimsbüttel handeln. Die Nachbarschaft soll erst aus den Medien von den Plänen erfahren haben.

Eigentumswohnungen schon 2022 Thema

Ob die Sozialbehörde zu dem Zeitpunkt wusste, dass um die Erdgeschossfläche schon Jahre zuvor ein Konflikt zwischen Gellert und der Wohnungseigentümergemeinschaft entbrannt war?

Der 58-Jährige hatte bereits im Jahr 2022 vor, das Erdgeschoss in Eigentumswohnungen aufzuteilen – anfangs noch sieben Einheiten. Die AOK war zum 1. Januar 2022 ausgezogen und Gellert wollte keine weitere gewerbliche Nutzung.

Schon im Spätherbst soll die Unterkunft für Geflüchtete in der Bismarckstraße eröffnen.
Im Fokus des Konflikts: Die Erdgeschossfläche der Bismarckstraße 77/79. Foto: Christiane Tauer

„Die Gestattungsanträge, um ins Gemeinschaftseigentum einzugreifen, wurden aber von der Gemeinschaft abgelehnt“, sagt er. Als er auf fünf Eigentumswohnungen umschwenkte und später auch Mietwohnungen ins Spiel brachte, blieb die Zustimmung nach seinen Angaben ebenfalls aus, letztmalig im September 2023.

Stahlträger in Nachbarwohnungen

Warum die Entscheidungen so ausfielen, erklärt Christian Lubos, Geschäftsführer der für das Haus zuständigen Bach & Co. Immobilienverwaltung, auf Nachfrage. Die ersten Pläne für die sieben Wohnungen hätten Galerie-Ebenen in den Räumen vorgesehen, die unter anderem aus Statikgründen kritisch gewesen seien. So hätte beispielsweise ein Stahlträger in eine Nachbarwohnung eingefügt werden müssen.

Und bei der Abstimmung im September vergangenen Jahres über die fünf Wohnungen seien Änderungsanträge so spontan eingebracht worden, dass eine Genehmigung unmöglich gewesen sei.

Gellert ging auf Sozialbehörde zu

Für Andreas Gellert stellte sich die Frage, was aus seiner Erdgeschossfläche wird. Der Kostendruck habe zugenommen, sodass er „auf der Suche nach alternativen Möglichkeiten“ zum Jahreswechsel 2023/2024 auf den Landesbetrieb für Erziehung und Beratung (LEB) zuging. Dieser ist der Sozialbehörde zugeordnet und für den Betrieb der Geflüchtetenunterkünfte zuständig. Der LEB nahm das Angebot an.

Zunächst sollen sowohl Miete als auch Kauf der mittlerweile vollständig entkernten Erdgeschossfläche im Raum gestanden haben, so Gellert. Letztlich habe sich die Sozialbehörde für eine Anmietung entschieden. Eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt bestehe darüber jedoch nicht.

„Bitte um Gesprächstermin wurde abgelehnt“

Im Januar wollte er die Hausverwaltung und die Eigentümergemeinschaft über die angedachte Nutzung als Flüchtlingsunterkunft informieren. So berichtet er es. „Die Bitte um einen Gesprächstermin wurde abgelehnt.“ Zwei weitere Anfragen im April und Mai seien nicht beantwortet worden. Er räumt jedoch ein, vorab nicht gesagt zu haben, worum es in dem Gespräch gehen soll.

So kam es schließlich dazu, dass die Eigentümer und Mieter der benachbarten Wohnungen im Frühjahr aus der Presse von den Plänen der Sozialbehörde erfuhren.

Angespanntes Verhältnis zwischen den Beteiligten

Warum Gellerts Bitten um ein Gespräch abgelehnt wurden, erklärt der Hausverwalter so: Unter anderem sei keine Mehrheit zusammengekommen, um eine außerordentliche Versammlung einzuberufen. Zudem habe in der Eigentümergemeinschaft schon länger ein angespanntes Verhältnis zu Gellert bestanden. Das habe zu grundsätzlichem Misstrauen ihm gegenüber geführt.

Die reguläre Eigentümerversammlung fand schließlich im Juli statt. Doch selbst da gelangte das Thema Flüchtlingsunterkunft nicht auf die Agenda. „Ein von mir form- und fristgerecht gestellter Antrag zur Beschlussfassung wurde von Herrn Lubos nicht auf die Tagesordnung gesetzt“, sagt Gellert. Unter anderem ging es um bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, die die anderen Eigentümer genehmigen müssen.

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Gemeinschaftsordnung

Laut Gemeinschaftsordnung, die für die Immobilie Bismarckstraße 77/79 gilt und die den Eimsbütteler Nachrichten vorliegt, kann jeder Eigentümer seine Einheit nach seinen Wünschen und auf seine Kosten um- oder ausbauen, auch wenn dadurch das Gemeinschaftseigentum berührt wird. Es bestehe somit kein Ermessen der Eigentümergemeinschaft, ob sie die Maßnahmen genehmigt oder nicht, sagt Gellert, der die Genehmigung deshalb als Formalie wertet. Wichtig sei nur, dass kein Eigentümer durch den Eingriff „unzumutbar beeinträchtigt“ werde.

Genehmigung für fünf Eigentumswohnungen

Warum Lubos so handelte? Gegenüber den Eimsbütteler Nachrichten nennt er die Kurzfristigkeit des eingegangenen Antrags als Grund. Ihn selbst habe das Schriftstück zwar fristgerecht erreicht, es sei jedoch keine Zeit zur Bearbeitung und Weiterleitung an die Eigentümergemeinschaft geblieben. „Außerdem fehlten Planungsunterlagen.“

So kam es, dass auf der Versammlung lediglich die Vorbereitungen für den Umbau zu fünf Eigentumswohnungen besprochen und genehmigt wurden.

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Bismarckstraße: Umbau wird mehrere Monate dauern

Da dafür jedoch noch das Ergebnis des Statik-Gutachtens aussteht und die Gemeinschaft laut Gellert zudem einer Änderung in der Teilungserklärung – in dieser sind die Besitzverhältnisse und Nutzungsarten innerhalb der gesamten Immobilie dokumentiert – zustimmen muss, hält er sich alle Türen offen. Für diese Änderung ist er auf das Wohlwollen jedes einzelnen der insgesamt 33 Eigentümer angewiesen, da jeder die geänderte Teilungserklärung beim Notar unterzeichnen muss.

Wie es jetzt mit der Erdgeschossfläche weitergeht, ist offen. Sicher dürfte bisher nur sein, dass der von der Sozialbehörde genannte Einzugstermin der minderjährigen Geflüchteten im Spätherbst nicht zu halten sein wird. „Rund zehn Monate wird der Umbau so oder so dauern“, sagt Gellert.


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