Junge Geflüchtete in der Bismarckstraße: Ist jetzt alles geklärt?
Der Weg für die Unterkunft für 30 minderjährige Geflüchtete in der Bismarckstraße ist frei – zumindest aus Sicht der Stadt und des Eigentümers der Erdgeschossfläche.
Von Christiane TauerBis zu 30 jugendliche Geflüchtete sollen im kommenden Jahr in eine Unterkunft in der Bismarckstraße 77/79 ziehen – das hatte die Hamburger Sozialbehörde bereits im Frühjahr angekündigt. Bisher lag aber noch kein Mietvertrag für die Erdgeschossfläche des Hauses vor. Jetzt gibt es Neuigkeiten.
Weg für Unterkunft für Geflüchtete frei?
„Der Mietvertrag ist unterschrieben“, teilt Wolfgang Arnhold, Pressesprecher der Sozialbehörde, mit. Der Vertrag laufe für 20 Jahre und beinhalte zwei Optionen, jeweils zehn Jahre zu verlängern.
Aus Sicht der Sozialbehörde ist somit der Weg für die Unterkunft frei. Die Bauaufträge für den Umbau zur sogenannten Clearingstelle Erstversorgung könnten jetzt vergeben werden, so Arnhold weiter.
Geflüchtete sollen im Sommer einziehen
Geplant sind 15 Doppelzimmer, Büroräume, eine Gemeinschaftsküche sowie Badezimmer, Aufenthalts- und Schulräume für die bis zu 30 Jugendlichen. Dabei wird es sich vornehmlich um junge Männer aus Ländern wie Syrien, Afghanistan oder der Ukraine handeln.
Voraussichtlich im Sommer 2025 sollen sie in die Erdgeschossfläche ziehen, die derzeit leersteht und zuvor viele Jahre als Büro der Krankenkasse AOK diente.
„Kein Einverständnis der anderen Eigentümer vorgesehen“
Auch die Frage, ob die Eigentümer der anderen Wohnungen der Immobilie in irgendeiner Form ihre Zustimmung zu den Umbauten geben müssen, ist aus Sicht der Sozialbehörde geklärt – das Haus ist in 33 separate Einheiten aufgeteilt. „Nach unserem Kenntnisstand sieht die Teilungserklärung kein Einverständnis der anderen Eigentümer vor“, sagt der Pressesprecher.
Der Eigentümer der Erdgeschossfläche, mit dem die Sozialbehörde den Mietvertrag geschlossen hat, bestätigt dies gegenüber den Eimsbütteler Nachrichten. „Wenn die Umbauarbeiten nicht ins Gemeinschaftseigentum eingreifen, muss auch niemand der anderen um Zustimmung gebeten werden“, sagt er.
Unterkunft für Geflüchtete kein offizielles Thema gewesen
Zu diesem Punkt gab es in der Vergangenheit allerdings unterschiedliche Ansichten. So hatte der Verwalter der für die Immobilie zuständigen Hausverwaltung Bach & Co. mehrfach erklärt, dass die Eigentümergemeinschaft bisher nur über einen Umbau der Erdgeschossfläche zu fünf Eigentumswohnungen gesprochen habe – das sei schon seit Längerem geplant.
Die Unterkunft für 30 Geflüchtete soll auf der letzten Eigentümerversammlung im Sommer kein offizieller Tagesordnungspunkt gewesen sein, entsprechend sei auch nicht über die dafür notwendigen Umbauten gesprochen worden.
Unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Gemeinschaft
Da sich die Umbauten für die jeweilige Nutzung jedoch unterscheiden würden und möglicherweise doch Teile des Gebäudes, die im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, von den Umbauarbeiten betroffen seien, ist der Verwalter bisher davon ausgegangen, dass die Eigentümergemeinschaft beteiligt werden müsse.
Gegenüber den Eimsbütteler Nachrichten macht er diesen Standpunkt noch einmal deutlich: „Es bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen, und der Verwalter wird verpflichtet sein, ungenehmigte Eingriffe ins Gemeinschaftseigentum erforderlichenfalls unterbinden zu lassen.“
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