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Wenn mehr als vier Veranstaltungen um vier freie Termine kämpfen, zieht einer den Kürzeren. Das könnte theoretisch sogar der Weihnachtsmarkt sein. Foto: Julia Haas
Wenn mehr als vier Veranstaltungen um vier freie Termine kämpfen, zieht mindestens einer den Kürzeren. Das könnte theoretisch sogar der Weihnachtsmarkt sein. Foto: Julia Haas
Osterstraße

Wie viel Markt verträgt der Sonntag? Das sagt die Politik

Mehr Flexibilität und Transparenz bei der Genehmigung von Sonntagsveranstaltungen – das wünschen sich die Eimsbütteler Fraktionen. Warum der Rooftop-Flohmarkt eine Debatte anschiebt.

Von Christiane Tauer

Sonntags, ja. Aber bitte nur vier Mal im Jahr: Eine Verordnung der Stadt Hamburg aus dem Jahr 2002 empfiehlt, Flohmärkte und andere sogenannte Spezialmärkte an einem Standort auf höchstens vier Sonn- und Feiertage im Jahr zu begrenzen.

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Bisher hat das an der Osterstraße funktioniert – weil es höchstens vier Veranstaltungen gab. Doch was passiert, wenn mehr als vier Interessenten um die Termine buhlen?

Markt am Sonntag nur vier Mal erlaubt

Die Veranstalter des Rooftop-Flohmarkts auf dem Karstadt-Dach haben es erlebt: Sie wollten nach der erfolgreichen Premiere im August einen zweiten Flohmarkt an einem Sonntag im Oktober organisieren, erhielten aber vom Bezirksamt Eimsbüttel keine Genehmigung. Mit dem Osterstraßenfest, dem Weinfest, dem Weihnachtsmarkt und dem ersten Rooftop-Flohmarkt im August waren die vier möglichen Termine für die Osterstraße bereits vergeben.

Wie aber kommt die Entscheidung für oder gegen einen Veranstalter zustande? Handelt das Bezirksamt eigenständig? Hat die Politik ein Mitspracherecht? Und was hält sie von der Begrenzung auf vier Sonntage pro Jahr? Die Eimsbütteler Nachrichten haben nachgefragt.

Grüne wussten nichts von Begrenzung

Kathrin Warnecke, Fraktionsvorsitzende der Grünen, erklärt, dass ihrer Fraktion die Limitierung auf bis zu vier Sonntagsveranstaltungen im Jahr bislang nicht bekannt gewesen sei. Auch hätten sie nichts von der Konkurrenz um die möglichen Termine gewusst. „Zumindest in dieser Legislatur ist dies noch nicht thematisiert worden.“ Die Entscheidung, wer einen Zuschlag erhalte, fälle die Verwaltung ohne Rücksprache mit der Bezirkspolitik.

„Wir sind grundsätzlich offen dafür, mit den Akteuren vor Ort, den Gewerbetreibenden, der Verwaltung und den Anwohnenden ins Gespräch zu gehen.“ Die bestehenden Rahmenbedingungen für Veranstaltungen sowie das Vergabesystem sollte man überprüfen, sagt sie.

Vielfältige Veranstaltungen am Sonntag

Laut Bezirksamtssprecher Kay Becker erteilt die Behörde ihre Genehmigungen anhand unterschiedlicher Kriterien. Die Vielfalt der Veranstaltungen spiele ebenso eine Rolle wie das soziale Engagement.

Auch sollten die Sonntagstermine möglichst über das gesamte Jahr verteilt liegen. „Hohes Ansehen und Beliebtheitswerte“ geben nach seinen Angaben ebenfalls einen Ausschlag.

Wird ein frühes Anmelden belohnt?

Dass die Verwaltung nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ handelt und frühes Anmelden belohnt, bestätigt Becker zwar nicht. Für den SPD-Fraktionsvorsitzenden Gabor Gottlieb liegt der Verdacht aber nahe: „Es darf nicht sein, dass beliebte Veranstaltungen wie der Rooftop-Flohmarkt durch starre Vorschriften ausgebremst werden, auch weil andere Veranstalter ihre Vorhaben einfach zuerst angemeldet haben.“ Notwendig sei vielmehr ein „kluges Verfahren“, das dem Charakter der Osterstraße gerecht werde.

Aus diesem Grunde mache sich die SPD dafür stark, die mittlerweile über 20 Jahre alte Regelung zum Sonn- und Feiertagsschutz neu zu betrachten. Die Regel sollte dringend an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden – ohne dabei die Bedürfnisse der Nachbarschaft zu vergessen.

Gesetz schränkt Veranstaltungen ein

Mikey Kleinert, Vorsitzender der Linksfraktion, kritisiert vor allem die fehlende Transparenz bei den Fristen und der Vergabe der Genehmigungen. Zudem stellt er die engen Feiertagsregelungen in Hamburg infrage. „Während die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften durchaus noch zeitgemäß sind, schränkt das Feiertagsgesetz regelmäßig kulturelle und politische Veranstaltungen ein, was ziemlich aus der Zeit fällt.“ Hier sollten die strengen Regelungen für den Sonntag entschärft werden.

Darüber hinaus unterbreitet er dem Bezirksamt einen praxisnahen Vorschlag: Es solle prüfen, ob man nicht kleinere Marktbereiche ausweisen könne. Auf diese Weise hätten mehr Anbieterinnen und Anbieter die Chance auf Veranstaltungen an der Osterstraße.

Hintergrund ist, dass das Bezirksamt beispielsweise den Fanny-Mendelssohn-Platz und das Karstadt-Dach als „einen Marktbereich“ wertet.

CDU will zwischen privat und öffentlich unterscheiden

Die CDU-Fraktion findet es wichtig zu unterscheiden,  in wessen Besitz die Veranstaltungsfläche ist. Also, ob es sich um städtischen oder privaten Grund handelt. Bei Ersterem könne die Politik durchaus Kriterien festlegen, die bestimmen, welche und wie oft Veranstaltungen am Sonntag stattfinden dürften, so Thomas Thomsen, Fraktionssprecher im Kerngebietsausschuss. Abzuwägen seien die Interessen von Veranstaltern oder Vereinen und der Nachbarschaft. Auch Sicherheitsaspekte müssten eine Rolle spielen.

Bei dem Rooftop-Flohmarkt handelt es sich um eine Veranstaltung auf einem Privatgebäude. Dabei könnten andere Regelungen greifen, die Lärmschutz oder eine Begrenzung der Anzahl vorsehen. 

Die Ablehnung ohne nähere Informationen hält Thomsen für nicht nachvollziehbar. Seine Fraktion wolle das Thema auf die Tagesordnung des kommenden Kerngebietsausschusses am 4. Dezember setzen.

Die FDP-Fraktion hat auf die Anfrage der Eimsbütteler Nachrichten bis zur Veröffentlichung des Artikels nicht reagiert.

Mehr Flexibilität – aber einheitlich in ganz Hamburg

Dass Bewegung in die Sache kommt, begrüßt auch Til Bernstein vom Osterstraße e.V. Der Verein wäre als Veranstalter von Osterstraßenfest, Weinfest und XXL-Flohmarkt direkt betroffen, sollte eine dieser Veranstaltungen aufgrund der Bevorzugung eines anderen Anbieters ausfallen.

Nach welchen Kriterien aktuell die Vergabe von Genehmigungen erfolgt, ist ihm nicht klar. Grundsätzlich hofft Bernstein auf mehr Flexibilität bei der Sonntagsregelung. „Allerdings sollte sie innerhalb Hamburgs einheitlich sein.“


Warum der Rooftop-Flohmarkt an der bisherigen Vergabepraxis gescheitert ist.


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