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Der Rooftop-Flohmarkt auf dem Karstadtdach im August war so gut, dass die Veranstalter ihn wiederholen wollen.
Der Rooftop-Flohmarkt auf dem Karstadt-Dach im August lief so gut, dass die Veranstalter ihn wiederholen wollen. Foto: Rooftop-Flohmarkt
Osterstraße

Wegen 20 Jahre alter Regelung: Rooftop-Flohmarkt schon vor dem Aus?

Osterstraßenfest, Weinfest, XXL-Flohmarkt, Weihnachtsmarkt – bisher gab es keine Konkurrenz um die vier Sonntagstermine an der Osterstraße. Doch jetzt gibt es einen fünften Akteur und mit ihm die Frage: Wer darf und wer darf nicht?

Von Christiane Tauer

Der Sonntag ist der ideale Flohmarkt-Tag. Viele haben frei, sind entspannt und haben Zeit zum Stöbern. Das dachten sich auch Julien von der Hoeden und Tom Bergmann, als sie an einem Sonntag im August dieses Jahres den ersten Rooftop-Flohmarkt auf dem Dach des Karstadt-Gebäudes an der Osterstraße veranstalteten.

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Der Markt lief mit mehreren Tausend Besuchern gut. So gut, dass die beiden dort für Oktober erneut einen Flohmarkt planten. Doch ihre Pläne hatten sie ohne das Bezirksamt Eimsbüttel gemacht.

Rooftop-Flohmarkt scheitert an Regelung

Das erteilte nämlich keine Genehmigung für den zweiten Rooftop-Flohmarkt. Und auch im kommenden Jahr könnte es schwierig werden – womit die Veranstaltung über den Dächern der Osterstraße schon vor ihrem eigentlichen Durchbruch so gut wie beerdigt wäre.

Grund dafür ist das Sonn- und Feiertagsschutzgesetz. Dieses zieht entsprechende Verordnungen der Stadt Hamburg für „Spezial- und Jahrmärkte“ nach sich, unter die auch Flohmärkte fallen.

Höchstens vier Sonntage an „demselben Platz“

So habe die Behörde für Inneres bereits im Jahr 2002 auf Grundlage eines Gerichtsurteils aus 1990 eine einheitliche Regelung für das gesamte Stadtgebiet empfohlen, erläutert Eimsbüttels Bezirksamtssprecher Kay Becker. Diese sehe vor, dass an demselben Platz jährlich höchstens an vier Sonn- und Feiertagen Märkte stattfinden dürfen.

Was aber ist unter „demselben Platz“ zu verstehen? Auf dem Karstadt-Parkdeck gab es in diesem Jahr keine weitere Veranstaltung als den Rooftop-Flohmarkt. Dafür sind aber drei andere Sonntagsveranstaltungen für den Fanny-Mendelssohn-Platz auf der anderen Straßenseite beantragt worden – und der zählt laut Bezirksamt zu „demselben Platz“ wie das Karstadt-Dach. Offizielle Bezeichnung: „Marktbereich Osterstraße“.

Rooftop-Flohmarkt: Veranstalter hoffen auf 2024

Für diesen Marktbereich hat das Bezirksamt in diesem Jahr das Osterstraßenfest, das Weinfest und den Weihnachtsmarkt genehmigt. Letzterer gilt übrigens trotz seiner fünfwöchigen Dauer inklusive vier Sonntage offiziell als eine einzelne Veranstaltung. Dazu kam der Rooftop-Flohmarkt im August, sodass die vier Sonntagsveranstaltungen für 2023 „voll“ waren. Der Oktober-Flohmarkt hatte keine Chance auf Genehmigung.

Umso mehr richten Julien von der Hoeden und Tom Bergmann den Blick auf das Jahr 2024. „Wir haben dem Bezirksamt angekündigt, dass im Frühjahr wieder ein Rooftop-Flohmarkt stattfinden soll“, sagt Julien von der Hoeden. Von den eigentlich vier Flohmärkten, die sie dort gerne veranstalten würden, haben sie sich bereits verabschiedet. Sie hoffen nun auf eine Genehmigung für wenigstens einen Markt.

Neuer Flohmarkt ohne Chance?

Doch selbst damit könnte es eng werden. Denn anders als in diesem Jahr soll 2024 wieder der XXL-Flohmarkt stattfinden, wie Til Bernstein vom Veranstalter Osterstraße e.V. auf Nachfrage ankündigt. Und zwar an einem Sonntag. Das Problem: Der XXL-Flohmarkt zählt auch zum Marktbereich Osterstraße. Geht man davon aus, dass Osterstraßenfest, Weinfest und Weihnachtsmarkt als Veranstaltungen ebenfalls gesetzt sind, wären alle vier Sonntagstermine für 2024 theoretisch schon vergeben.

Ist es neuen Marktveranstaltern somit gar nicht möglich, an der Osterstraße Fuß zu fassen? Die Vermutung liegt nahe, auch wenn offiziell jeder eine Chance hat.

Genehmigung hängt von unterschiedlichen Kriterien ab

Welche Sonntagsveranstaltung das Bezirksamt bei mehr als vier Anträgen für einen Marktbereich genehmigt, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Laut Kay Becker sollen die Veranstaltungen vor allem vielfältig sein, sich den unterschiedlichen Jahreszeiten anpassen und ein großes soziales Engagement aufweisen.

Als weitere Auswahlkriterien nennt er „hohes Ansehen und Beliebtheitswerte“ – zwei Dinge, die offiziell schwer zu messen sind und die etablierten Veranstaltungen naturgemäß leichter erfüllen können als Neuzugänge wie der Rooftop-Flohmarkt.

Dach macht besonderen Charme des Flohmarkts aus

Julien von der Hoeden will trotzdem optimistisch bleiben, dass der Rooftop-Flohmarkt im kommenden Jahr wieder auf dem Karstadt-Gebäude stattfinden kann. Ein anderer Standort, beispielsweise in Stellingen, auf den ihn das Bezirksamt als Alternative hingewiesen habe, kommt für ihn nicht infrage. „Das Karstadt-Dach macht ja den besonderen Charme der Veranstaltung aus.“

Vielmehr hofft er auf mehr Flexibilität in der Genehmigungspraxis des Bezirksamts Eimsbüttel. Dazu führt er auch das Beispiel Hamburg-Mitte an. Dort hat in diesem Jahr an vier Sonntagen ein Flohmarkt auf dem Großneumarkt stattgefunden – und ebenfalls an vier Sonntagen ein Markt auf der Michelwiese.

Was ist „ein Marktbereich“?

Nur 650 Meter liegen zwischen den beiden Orten, die das dortige Bezirksamt offenbar nicht als „ein Marktbereich“, sondern als unterschiedliche Standorte wertet.

Auch wenn die Distanz zwischen dem Karstadt-Dach und dem Fanny-Mendelssohn-Platz geringer ist – von der Hoeden hofft auf eine ähnliche Bewertung für die Osterstraße. Schließlich liege der Sinn von Dachnutzungen in dicht besiedelten Stadtteilen ja gerade darin, neue Freiräume zu erschließen.


Mehr Flexibilität und Transparenz bei der Genehmigung von Sonntagsveranstaltungen – das wünschen sich die Eimsbütteler Parteien.


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