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Dem jungen Ägypter fehlt der Reisepass, um die Ausbildung bei der Glaserei Struckmann anzufangen. Foto: Alicia Wischhusen
Integration

Keine Ausbildung wegen fehlender Papiere

Ob der potenzielle Auszubildende der „Glaserei Struckmann“ in Deutschland bleiben darf, um seine Ausbildung anzutreten, ist noch immer unklar. Grund dafür sind die fehlenden Papiere des 21-Jährigen. Das Ehepaar Struckmann setzt nun alles daran, diese ausfindig zu machen und das Bleiberecht zu erwirken.

Von Alicia Wischhusen

Bislang gibt es noch keine Wende im Fall des potenziellen Auszubildenden der „Glaserei Struckmann“. Dem jungen Ägypter, der 2013 als Minderjähriger nach Deutschland gekommen ist, fehlt ein gültiger Reisepass mit Foto, um die Ausbildung beginnen zu können.

Nachdem er mithilfe des Projekts „Werkstatt ohne Grenzen“ einen Ausbildungsplatz bei der „Glaserei Struckmann“ gefunden hatte, hoffte er auf ein Bleiberecht nach der „3+2 Regelung“. Diese erlaubt es geflüchteten Menschen, während der Zeit der Ausbildung und im Anschluss daran noch weitere zwei Jahre in Deutschland zu bleiben.

Keine gültigen Papiere

Kein seltener Fall: Schlepper, die Geflüchtete ins Land bringen, überzeugen diese immer wieder, ihre Papiere nicht preiszugeben. „Haben sie Papiere, kann man sie leichter wieder abschieben, hat mir ein Sachbearbeiter erklärt“, berichtet Angela Struckmann.

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Horst Helm ist der letzte professionelle Handgraveur Hamburgs. In seiner Werkstatt im Eppendorfer Weg graviert er Schmuck, Pokale, antike Möbelstücke, Schilder und was ihm sonst unter die Finger kommt. Vor Kurzem wurde er zum Handwerker des Jahres gekürt.

Das Ehepaar setzt alles daran, diese Papiere wieder aufzutreiben. Bis das ägyptische Konsulat Ergebnisse hat, könne es aber bis zu sechs Monate dauern, so Struckmann.

Kein Bleiberecht trotz Vertrag

Zwischen dem jungen Ägypter und der Glaserei wurde in der Hoffnung er würde das Bleiberecht des Geflüchteten garantieren ein Ausbildungsvertrag geschlossen.

Sorge um Bleiberecht eines Eimsbütteler Azubis

Nachdem die Glaserei Struckmann einen geeigneten Auszubildenden gefunden hatte, droht diesem nun die Abschiebung. Trotz des unterschriebenen Ausbildungsvertrags ist bislang unklar, ob der Ägypter in Deutschland bleiben darf.

„Trotz eingetragenen Ausbildungsvertrags kann der 21-Jährige seine Ausbildung zum Glaser vorerst nicht antreten“, sagte Struckmann. Auch sein Praktikum, das er in der Glaserei begonnen hatte, darf er nicht weiterführen, sofern er keine gültigen Papiere vorweisen kann.

Regelmäßige Behördengänge

Bis Papiere vorliegen, muss der 21-Jährige nun wöchentlich zur Ausländerbehörde, um eine siebentägige Duldung zu erwirken. Ein Schreiben des Ehepaars, in dem auf den bestehenden Ausbildungsvertrag verwiesen wird, solle dies möglich machen. „Wir brauchen Leute für unsere Ausbildungsplätze„, begründet Struckmann ihr Engagement.

„Wenn wir das große Ganze nicht ändern können, wollen wir wenigstens im Kleinen etwas bewegen“, sagt sie.

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