Sorge um Bleiberecht eines Eimsbütteler Azubis
Nachdem die Glaserei Struckmann einen geeigneten Auszubildenden gefunden hatte, droht diesem nun die Abschiebung. Trotz des unterschriebenen Ausbildungsvertrags ist bislang unklar, ob der Ägypter in Deutschland bleiben darf.
Von Alicia Wischhusen“Aktuell ist wirklich der Wurm drin”, beklagt sich Frau Struckmann von der Glaserei Struckmann Anfang Juli. Wie viele andere Betriebe hatte es die Glaserei in der Osterstraße in diesem Jahr schwer, ihre Ausbildungsplätze zu besetzen.
Nur wenige Wochen später habe die Glaserei aber, über das Projekt „Werkstatt ohne Grenzen“, von einem potenziellen Auszubildenden erfahren, erzählt sie nun.
Auszubildender wird lediglich „geduldet“
Bereits 2013 sei er aus Ägypten nach Deutschland geflohen und spreche mittlerweile Deutsch auf B2-Niveau. Leider gebe es Probleme mit dem Bleiberecht des Geflüchteten, weil er nun das 21. Lebensjahr vollendete, gilt er sowohl in Ägypten als auch in Deutschland als volljährig und könne daher abgeschoben werden, berichtet Frau Struckmann.
Die Glaserei und der junge Mann schlossen einen Ausbildungsvertrag, in der Hoffnung die Ausländerbehörde würde ein verlängertes Bleiberecht aussprechen. Dies war bislang nicht der Fall. „Der Auszubildende erhielt lediglich eine Duldung von sieben Tagen“, sagt Struckmann.
„Werkstatt ohne Grenzen“
„Mittlerweile ist der junge Ägypter in seiner vierten Praktikumswoche„, erzählt sie. In Eigeninitiative hatte er sich an das gemeinnützige Projekt „Werkstatt ohne Grenzen“ des Vereins „Die Insel hilft e.V.“ gewandt, dessen Mitarbeiter ihm geholfen hatten einen geeigneten Ausbildungsplatz zu finden.
„Der Verein bietet neben technischen Schulungen auch Deutsch- und Mathematikkurse an“, teilt eine Mitarbeiterin von „Die Insel hilft e.V.“ mit. So werde jungen Menschen die Chance geboten herauszufinden, welchen beruflichen Weg sie einschlagen möchten.
Hoffen auf ein Bleiberecht
Jetzt wurde der unterschriebene Vertrag bei der Handelskammer eingereicht und eingetragen. Nun soll die Ausländerbehörde erneut entscheiden, ob die „3+2 Regelung“ in Kraft treten kann. In diesem Fall dürfte der Ägypter dann insgesamt weitere fünf Jahre in Deutschland bleiben.
Dies würde für ihn bedeuten, dass er die dreijährige Ausbildung zum Glaser abschließen und im erlernten Beruf zwei Jahre arbeiten kann.
Ob der angehende Azubi ein solches Bleiberecht erhält, ist bislang unklar. Laut Struckmann soll das aber noch diese Woche von der Ausländerbehörde entschieden werden.