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Gabor Gottlieb ist seit 2019 Fraktionsvorsitzender der SPD Eimsbüttel. Der studierte Jurist sitzt unter anderem im Stadtplanungsausschuss. Foto: Rainer Wiemers
Magazin #20

»Wir müssen dafür sorgen, dass die Mietpreisbremse mehr Wirkung zeigt«

Die Mieten in Hamburg explodieren – kann die Mietpreisbremse dagegen halten? Der Fraktionsvorsitzende der SPD Eimsbüttel Gabor Gottlieb über verunsicherte Mieter, Luxusmodernisierungen und darüber, warum der Mietendeckel für ihn trotzdem keine Lösung ist.

Von Alana Tongers

Eimsbütteler Nachrichten: Eine von der Stadtentwicklungsbehörde in Auftrag gegebene Studie hat ergeben, dass die Mietpreisbremse in Hamburg kaum zu niedrigeren, an vielen Stellen dafür zu höheren Mieten geführt hat. Inwiefern wirkt die Mietpreisbremse überhaupt?

Gabor Gottlieb: Die Mietpreisbremse kann ein durchaus effektives Instrument sein. Leider hat es bei der praktischen Umsetzung in der Vergangenheit vor allem an zwei Stellen gehakt: Zum einen waren Vermieter mitunter äußerst kreativ dabei, die Mietpreisbremse zu umgehen. Zum anderen schrecken viele Mieterinnen und Mieter davor zurück, sich gegen zu hohe Mieten zu wehren. Das ist natürlich nur allzu verständlich: Niemand wünscht sich einen Rechtsstreit mit dem eigenen Vermieter.

Erfreulicherweise wurde die Mietpreisbremse 2019 und Anfang 2020 – nach der Studie – verschärft. Mit diesen Verschärfungen wurden Hürden für Mieterinnen und Mieter abgebaut und vorhandene Schlupflöcher, mit deren Hilfe die Mietpreisbremse umgangen werden konnte, beseitigt.

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Mietpreisbremse in Hamburg

Die Mietpreisbremse gilt in Hamburg seit Juli 2018. Wird ein Mietvertrag neu abgeschlossen, darf der Vermieter nicht mehr als die ortsübliche Miete plus zehn Prozent verlangen. Ausgenommen von der Regelung sind zum Beispiel Neubauten und Wohnungen, die umfassend saniert wurden.

Inwiefern wurde die Mietpreisbremse verschärft?

Vermieter sind jetzt verpflichtet, die Vormiete offenzulegen. Dadurch werden Mieter erst in die Lage versetzt, ihre Rechte durchsetzen zu können. Zudem wurde es Mietern deutlich erleichtert, Rechtsverletzungen zu rügen. Dies ist jetzt formlos möglich und musste zuvor ausführlich begründet werden.

Außerdem kann endlich auch zu viel bezahlte Miete für einen längeren Zeitraum zurückverlangt werden. Das war gerade in der Praxis ein großes Hindernis, da es einfach nicht lukrativ war, die Rechte einzuklagen.

Was kann Hamburg aus der Studie lernen?

Auch wenn bereits nachgebessert wurde, führt uns die Studie eines deutlich vor Augen: Wir müssen weiterhin dafür sorgen, dass die Mietpreisbremse mehr Wirkung zeigt. Die Umgehung der Mietpreisbremse durch die Umlage der Modernisierungskosten und die Vermietung möblierter Wohnungen müssen strikter reguliert werden.

Und: Wir müssen die Mieterinnen und Mieter dabei unterstützen, das ihnen zustehende Recht tatsächlich einzufordern. Zu häufig machen Mieter von ihren Rechten keinen Gebrauch, weil sie Angst haben, dass ihnen gekündigt wird. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben und Mieter schützen: Wer die Mietpreisbremse nicht einhält, darf sein Unrecht nicht auch noch durch eine Kündigung durchsetzen.

Reicht die Mietpreisbremse alleine aus? Welche anderen Instrumente können dafür sorgen, Mieterhöhungen zu begrenzen?

Zum einen steht uns mit der Sozialen Erhaltungsverordnung ein effektives Instrument zur Verfügung, um sogenannte Luxusmodernisierungen – und die damit verbundenen Mietsteigerungen – zu verhindern. Aktuell haben wir die flächenmäßig größte Soziale Erhaltungsverordnung in Hamburg in den Stadtteilen Eimsbüttel, in Hoheluft-West und im südlichen Stellingen. Wir müssen dafür sorgen, dass dieses Instrument konsequent angewandt und – wo nötig – auch von dem dort geltenden Vorkaufsrecht der Stadt Gebrauch gemacht wird.

Auf der anderen Seite müssen wir unseren Beitrag dazu leisten, dass in Eimsbüttel genügend bezahlbarer Wohnraum entsteht. Und dazu brauchen wir städtischen und geförderten Wohnungsbau sowie die Hamburger Genossenschaften, die eben nicht nur die Rendite, sondern auch eine soziale Nachbarschaftsentwicklung im Auge haben.

Um die vorhandenen Potenziale der Flächen in Eimsbüttel effizient zu nutzen, wollen wir hierzu beispielsweise Möglichkeiten entlang der großen Magistralen ausschöpfen.

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Soziale Erhaltungsverordnung

Mit der Sozialen Erhaltungsverordnung will die Stadt Gentrifizierung entgegenwirken. Vermieter müssen in einem durch die Verordnung geschützten Gebiet erst einen Antrag beim Bezirksamt stellen, wenn sie abreißen, modernisieren oder eine Miet- in eine Eigentumswohnung umwandeln wollen. Mithilfe der Verordnung kann die Stadt auch ihr Vorkaufsrecht ausüben – etwa wenn ein Eigentümer spekulative Absichten hat.

Braucht es radikalere Ansätze als die Mietpreisbremse, um den explodierenden Wohnungsmarkt wieder in den Griff zu bekommen?

Wir brauchen einen Dreiklang aus aktiver Bodenpolitik, modernem Baurecht und starken Mietregeln. Wir müssen das Problem beim Schopf packen und bei der Bodenpolitik anfangen: Erbbaurechte statt Verkauf. Und wir müssen uns mit Vorkaufsrechtsverordnungen Einfluss auf die Entwicklung der Flächen sichern. Im Baurecht brauchen wir endlich die Möglichkeit, auch planerisch geförderten Wohnungsbau einzufordern und dies nicht nur dem Markt zu überlassen.

Ebenso müssen wir aufpassen, nicht durch immer neue Anforderungen beim Bau die Preise noch künstlich zu erhöhen, was dann auch auf die Mieten durchschlägt. Und schließlich brauchen wir eine klare Mietregulierung aus Berlin, die Schlupflöcher wie das Vermieten möblierter Wohnungen schließt.

Was halten Sie von einem Mietendeckel nach Berliner Modell?

Der sogenannte Mietendeckel ist schon juristisch schwer umstritten, und die Entscheidung, ob dieser überhaupt zulässig ist, wird sicher das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Aber ganz abgesehen von der unsicheren Rechtslage bin ich der Auffassung, dass solch eine gesetzliche Obergrenze nicht geeignet ist, um zu einer langfristigen Entlastung auf dem Wohnungsmarkt zu führen.

Es zeigt sich bereits jetzt, dass der Wohnungsneubau in Berlin enorm unter dieser Regelung leidet. Solch ein Investitionsstopp hat fatale Langzeitfolgen für den Wohnungsmarkt, da der erforderliche Neubau ausbleibt. Als Konsequenz wird der Wohnungsmangel nur verschärft, mit allen negativen Folgen.

Vielen Dank für das Gespräch.

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Mietendeckel

Anfang 2020 wurde in Berlin der Mietendeckel beschlossen. Bedeutet: Die Mieten von 1,5 Millionen Wohnungen werden auf dem Stand von Juni 2019 „eingefroren”. Bei einer Neuvermietung müssen sich Vermieter an Obergrenzen des Staates halten. Mietanpassungen von 1,3 Prozent jährlich sind ab 2022 möglich. Ausgenommen von der Regelung sind unter anderem Neubauten und Sozialwohnungen. Der Mietendeckel gilt für fünf Jahre.

Kommentar: „Hamburg braucht einen Mietendeckel, keine Mietpreisbremse“

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