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Einige Anwohner wollten das Längsparken im Luruper Weg gerichtlich stoppen.
Mehrere Anwohner haben vergeblich versucht, das Längsparken im Luruper Weg zu stoppen. Foto: Christiane Tauer
Luruper Weg

Anwohner wehren sich gegen Längsparken – und scheitern vor Gericht

15 Anwohner wollten das Längsparken im Luruper Weg per Eilantrag verhindern. Warum das Gericht den Antrag ablehnte.

Von Christiane Tauer

„Wenigstens haben wir es versucht“, sagt Anwohner Björn P. Gemeinsam mit 14 Mitstreitern wollte er die Umsetzung des einheitlichen Längsparkens im Luruper Weg verhindern.

Am Samstag erfuhren sie jedoch: Das Verwaltungsgericht Hamburg lehnte den Antrag auf eine einstweilige Anordnung ab.

Luruper Weg: Fahrradbügel können kommen

Hintergrund ist das Parkchaos im Luruper Weg. Nachdem dort jahrzehntelang quer zur Straße geparkt worden war, wurde diese Parkweise im Sommer überraschend mit Strafzetteln geahndet. Zum Jahresende teilte das Bezirksamt Eimsbüttel mit, dass nur noch das Längsparken erlaubt sei. Außerdem kündigte die Behörde an, Fahrrad- und Lastenradbügel aufzustellen.

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Für das Bezirksamt Eimsbüttel bedeutet der Gerichtsbeschluss, dass es am heutigen Montag theoretisch wie geplant mit Letzterem hätte beginnen können – vorausgesetzt, das Wetter spielt mit. Am Vormittag war nach Informationen der Eimsbütteler Nachrichten noch kein Bauarbeiter vor Ort.

Eilantrag sollte Bau stoppen

114 Fahrradbügel plus fünf weitere Bügel für Lastenräder sollen auf den freien Flächen zwischen Gehweg und Fahrbahn entstehen – genau dort, wo zuvor quer zur Straße parkende Autos standen.

Da die Anwohner vermuteten, dass die Fahrradbügel nicht nur für die Radfahrenden gedacht seien, sondern auch das Querparken in der Straße unterbinden sollen, wollten sie die Baumaßnahme per Eilantrag stoppen.

Lange Suche nach Parkplatz normal

Doch das Gericht sah das anders. Sinngemäß hätten die Richter erklärt, dass zum einen keine Eilbedürftigkeit vorliege, so Björn P. Zum anderen sei auch ihr Argument nicht überzeugend gewesen, dass die Parksituation im Luruper Weg durch das Ende des Querparkens schwieriger werde. Es sei normal, in städtischen Gebieten nach Parkplätzen zu suchen.

Auch betreffe die von der Verkehrsbehörde angeordnete neue Regelung, im Luruper Weg nur noch einheitlich längs zur Straße zu parken, keine grundlegenden Rechte der Anwohner, hätten die Richter sinngemäß weiter ausgeführt. Im Luruper Weg dürfe schließlich weiterhin geparkt werden, nur müssten die Autos anders stehen.

Luruper Weg auch Thema im Ausschuss

Die Anwohner seien enttäuscht, von der Entscheidung aber nicht wirklich überrascht, sagt P. Ob sie nun mit einem Eilantrag in die nächste Instanz gehen, müsse man sehen. Zunächst wollen sie sich beraten.

Björn P. geht davon aus, dass das Scheitern vor Gericht für viele Anwohner, die auf ein Auto angewiesen sind, mittelfristigen den Abschied von Eimsbüttel bedeuten könnte. Eine möblierte Wohnung lasse sich hier so gut vermieten, dass man sich dafür ein Haus mit eigenem Stellplatz im Umland leisten könne, ist sich P. sicher.

Ob es tatsächlich dazu kommt, wird sich zeigen. Heute Abend beschäftigt sich die Bezirkspolitik im öffentlich tagenden Kerngebietsausschuss mit dem Thema. Die FDP-Bezirksfraktion hat einen Antrag gestellt, im Luruper Weg das Querparken wieder zuzulassen.


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